Urteile

Verfassungsgericht stärkt Recht auf Einsicht in Messdaten von Blitzern

Gericht: Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg
Datum: 27. Januar 2025
Aktenzeichen: 1 VB 173/21, 1 VB 36/22, 1 VB 11/23
Quelle: rechtsanwalt-lott.de

In drei wegweisenden Entscheidungen bestätigte der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg das Recht auf umfassende Einsicht in alle vorhandenen Geschwindigkeitsmessdaten.

Habe ich ein Recht auf Einsicht in Blitzer-Messdaten?
Ja. Laut einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg müssen Betroffene Zugang zu den Messdaten erhalten, wenn diese für die Verteidigung relevant sind. Wird die Einsicht verweigert, kann dies die Verwertbarkeit des Bußgeldbescheids infrage stellen.


Die Urteile des Verfassungsgerichtshofs

Bußgeldbehörden müssen sämtliche Rohdaten offenlegen - auch Informationen, die sich nicht in der Verfahrensakte befinden. Das können etwa sein:

  • Alle vorhandenen Messdaten
  • Rohdaten des Messgeräts
  • Kalibrierungsinformationen des Messgeräts.

Betroffene dürfen in den Daten aktiv nach entlastenden Faktoren suchen.

Die drei Urteile zum Einsichtsrecht bei Blitzer-Messdaten:

  • Az. 1 VB 173/21- Die Einsicht darf nicht verweigert werden, wenn sie zur Verteidigung nötig ist
  • Az. 1 VB 36/22 - Ein Einsichtsrecht besteht auch bei standardisierten Messverfahren
  • Az. 1 VB 11/23 - Das Recht auf effektive Verteidigung umfasst den Zugang zu Messdaten


Bedeutung für andere Verkehrsteilnehmer

Das stärkt die Verteidigungsmöglichkeiten erheblich und erhöht die Chancen, Messfehler aufzudecken.

 


Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Im Einzelfall können Details des Tatbestands und der Beweisführung eine Rolle spielen.

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