Rotlichtverstoß

Handy am Steuer: OLG bestätigt Bußgeld – Urteil stärkt Handyverbot

Wer die Haltelinie noch bei Grün überfährt, aber die Kreuzung erst bei Rot passiert, kann trotzdem einen qualifizierten Rotlichtverstoß begehen.

Das bloße Überfahren der Haltelinie bei Grün reicht allein nicht aus — entscheidend ist, ob das Fahrzeug in den geschützten Kreuzungsbereich einfährt, während die Ampel bereits Rot zeigt.


Das Urteil präzisiert die Abgrenzung zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß und hat direkte Auswirkungen auf die Strafzumessung.

? dejure.org – BayObLG 201 ObOWi 407/25


Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Im Einzelfall können Details des Tatbestands und der Beweisführung eine Rolle spielen.

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