Urteile
Kein Mitverschulden: Beifahrer haftet nicht bei alkoholisiertem Fahrer
Gericht: Oberlandesgericht Schleswig
Datum: 28. November 2025
Aktenzeichen: 7 U 61/25
Quelle: kanzlei-voigt.de
Nach Betriebs-, Vereins- oder Weihnachtsfeiern kommt es immer wieder zu Diskussionen darüber, ob Mitfahrer das Risiko einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit des Fahrers hätten erkennen müssen.
In der Regel nicht automatisch. Laut aktueller Rechtsprechung liegt nur dann ein Mitverschulden vor, wenn der Beifahrer das Risiko bewusst mitträgt oder hätte eingreifen können.
Der konkrete Fall
Ein Ehepaar verunglückte auf dem Heimweg von einer Feier tödlich. Der Fahrer hatte 1,59 Promille Alkohol im Blut. Der Versicherer wollte die Ansprüche der Beifahrerin (Ehefrau) wegen Mitverschuldens kürzen.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts
Das OLG Schleswig lehnte das ab: Ein Mitverschulden des Mitfahrers setzt voraus, dass dieser die Fahruntüchtigkeit des Fahrers erkennbar hätte erkennen können – und das muss der Versicherer beweisen.
Bedeutung für andere Verkehrsteilnehmer
Die Entscheidung stärkt damit die Position von Mitfahrern bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach Verkehrsunfällen.
Ohne klare Beweise dafür, dass die Alkoholisierung für den Mitfahrer erkennbar war, kommt eine Anspruchskürzung wegen Mitverschuldens regelmäßig nicht in Betracht. Das Urteil verdeutlicht, dass hierfür konkrete Anhaltspunkte erforderlich sind.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Im Einzelfall können Details des Tatbestands und der Beweisführung eine Rolle spielen.