Urteile

In einer Spielstraße mit 31 km/h unterwegs - Punkt in Flensburg?

AG Paderborn, Urt. v. 03.09.2025 – 72 OWi 127/25 (31 Js 827/25)

Ein weiterer Fall aus der Praxis der Ordnungswidrigkeiten (OWi) -Verfahren zeigt, wie entscheidend der genaue Blick in die Ermittlungsakte durch Rechtsnwälte sein kann.

Ein Mandant wurde in einer Spielstraße mit 31 km/h gemessen. Die Behörde erließ daraufhin einen Bußgeldbescheid, der ein Bußgeld von 115 € sowie 1 Punkt in Flensburg vorsah.

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht konnte jedoch anhand des Beweisbildes aufgezeigt werden, dass sich im Erfassungsbereich des Messgeräts ein Reflektor – konkret der Scheinwerfer eines geparkten Pkw – befand.

Ein solcher 100%-Reflektor wirkt physikalisch wie ein zweites Messgerät, das sich unmittelbar neben dem eigentlichen Gerät befindet. Nach der Gebrauchsanweisung der Messanlage ist ein weiteres Messgerät jedoch erst ab einer Entfernung von 100 Metern zulässig.

Die Messung erfolgte damit in einer unzulässigen Konfiguration, was Einfluss auf das Messergebnis haben kann.

Das Ergebnis der Hauptverhandlung:

Der Mandant musste lediglich 55 € wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zahlen – ein Punkt wurde nicht verhängt.

Der Fall verdeutlicht, dass sich in Bußgeldverfahren ein kritischer Blick in die Ermittlungsakte und auf die Messung, das Messumfeld und die Dokumentation lohnt.

 


Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Im Einzelfall können Details des Tatbestands und der Beweisführung eine Rolle spielen.

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