Handyverstoß in der Probezeit?
Handy am Steuer in der Probezeit – Was droht Fahranfängern?
Wer in der Probezeit ein Smartphone während der Fahrt benutzt, riskiert mehr als nur ein Bußgeld. Denn die verbotene Nutzung eines Handys am Steuer zählt als sogenannter A-Verstoß – und zieht in der Probezeit automatisch weitere Maßnahmen nach sich. Schon ein kurzes Aufnehmen des Handys, ein knapper Blick aufs Display oder ein Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung kann ernsthafte Konsequenzen haben.
Warum wird das so streng geahndet?
Ablenkung durch das Smartphone zählt zu den häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr – besonders bei jungen Fahrern. Studien zeigen, dass das Unfallrisiko beim Tippen oder Scrollen am Handy ähnlich hoch ist wie beim Fahren unter Alkoholeinfluss. Deshalb reagiert der Gesetzgeber gerade in der Probezeit besonders strikt.
Konsequenzen bei Handyverstoß in der Probezeit
- 100 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg
 - Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre
 - Pflicht zur Teilnahme an einem Aufbauseminar
 - Bei wiederholten A-Verstößen: Verwarnung und ggf. Fahrerlaubnisentzug
 
Wann gilt ein Handyverstoß?
Verboten ist jegliche aktive Nutzung eines elektronischen Geräts mit Bildschirm, wenn es in der Hand gehalten wird – also z. B. Schreiben, Scrollen, Telefonieren, Navigieren. Auch das Halten allein kann bereits als Verstoß gewertet werden. Entscheidend ist: Das Fahrzeug muss vollständig stehen (z. B. mit ausgeschaltetem Motor), damit die Nutzung rechtlich erlaubt ist.
Unser Tipp:
In der Probezeit sollten Sie das Handy während der Fahrt grundsätzlich außer Reichweite platzieren – oder den Flugmodus aktivieren. So vermeiden Sie unbewusste Risiken und schützen Ihren Führerschein.
Ausführliche Informationen zu Ausnahmen, technischen Geräten und der aktuellen Rechtslage finden Sie im Hauptartikel zum Thema Handy am Steuer.
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