Das Handy als Navigationsgerät nutzen
Das Handy als Navi - Was ist erlaubt, was nicht?
Der aktuellen Rechtsprechung zufolge ist die Nutzung des Handys / Smartphones nur dann zulässig, wenn das Gerät in einer stabilen Halterung befestigt ist und wenn nur eine kurze, den Verkehrsverhältnissen angepasste Blickzuwendung oder eine berührungslose Bedienung (etwa mit Sprachsteurung) erfolgt (§ 23 Abs. 1a StVO).
Rechtlicher Kern
Nicht erlaubt: Aufnehmen/Halten des Geräts. Das Bedienen per Hand (tippen/wischen/zoomen etc. ) wird überwegend als nicht erlaubt angesehen. Von einer Streife beobachtet kann das geahndet werden.
Erlaubt: Kurze Blicke und reine Sprachsteuerung,
wenn die Aufmerksamkeit überwiegend auf dem Verkehr bleibt.
Erlaubt (in Halterung)
- Navigation mit Anzeige im Sichtbereich (Halterung an Scheibe/Konsole).
- Sprachsteuerung (Siri/Google Assistant) für Zielsuche/Bestätigung.
- Vor Fahrtantritt Ziel/Route/Apps starten; unterwegs nur minimal bestätigen.
- Playlist starten/wechseln per Sprachbefehl („spiele Playlist X“).
Faustregel: Wenn es mehr als einen kurzen Blick braucht und Sprachsteuerung nicht ausreicht → besser anhalten.
Nicht erlaubt (auch mit Halterung)
- Längeres Karten-Studium, Alternativrouten durchklicken, Zoomen/Scrollen.
- Komplexe Eingaben (Ziel tippen, Texteingabe, Menüs durchforsten).
- Gerät in die Hand nehmen (auch „nur kurz“ zum Einstellen/Ablesen).
- Video/News lesen oder Chat/SoMe bedienen (mehrere Sekunden Blick weg).
- Ampel/Stau mit laufendem Motor: Bedienung bleibt grundsätzlich verboten (Start-Stopp zählt i. d. R. nicht als „Motor aus“).
„Längere Ablenkung“ = deutlich mehr als ein kurzer Blick (mehrere Sekunden). Risiko steigt mit Tempo/Verkehrsdichte.
Es kommt übrigens durchaus vor, dass bei einem eigentlich wegen Geschwindigkeitsverstoß aufgenommenen Blitzerfoto von den Beamten erkannt wird, dass mit einem Handy in der Hand telefoniert oder navigiert wurde. Dann kann auch dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und ein entsprechendes Bußgeld-Schreiben ankommen.
Navi meldet Stau – neuer Routenvorschlag: kurz tippen oder sprechen?
Wie ist es beim Reagieren auf eine Sprach-Meldung der Navi-App, wenn man einem neuen Routenvoschlag folgen soll, z.B. wegen Stau, und dafür hinsieht und tippt (oder spricht)?
Nach § 23 Abs. 1a StVO ist die Nutzung des Smartphones (in einer festen Halterung) zulässig, wenn nur eine kurze, den Verkehrsverhältnissen angepasste Blickzuwendung erfolgt – und Steuerung idealerweise berührungslos per Sprache.
Kurzfazit
Erlaubt: Ein kurzer Blick + Sprachsteuerung für „Route übernehmen“.
Nicht erlaubt: Längeres Karten-Studium, Alternativrouten durchklicken, Zoomen/Scrollen oder mehrschrittige Eingaben.
Zulässig (in Halterung)
- Einmal tippen auf „Route übernehmen“.
- Sprachbefehl („Ja“, „Route übernehmen“, „alternative Route wählen“).
- Kurzer Blick auf die Meldung – vergleichbar mit einem Spiegelblick.
Faustregel: Wenn ein längerer Blick oder mehr als eine Sprachanweisung nötig ist → lieber anhalten.
Kritisch / Verboten
- Mehrere Sekunden aufs Display schauen, Karte studieren.
- Alternativrouten vergleichen, rein-/rauszoomen, Menüs durchklicken.
- Gerät in die Hand nehmen – auch „nur kurz“.
- Bei roter Ampel / im Stau bei laufendem Motor bedienen (Start-Stopp gilt i. d. R. nicht als „Motor aus“).
Je höher Geschwindigkeit/Verkehrsdichte, desto strenger die Bewertung der Blickabwendung.
Praxisempfehlung
- Sprachsteuerung aktivieren (Siri/Google Assistant) für Routenansagen.
- Wenn die Auswahl ein Tippen oder weitere manuelle Bedienung erfordert: sicher rechts ranfahren und im Stand bedienen.
- Das Display so positionieren, dass der Blickweg kurz bleibt (Sichtbereich, Halterung stabil).
Praxisbeispiele
Navi meldet Stau – neue Route?
- Erlaubt: „Route übernehmen“ oder „Ja“ per Sprachbefehl.
- Nicht erlaubt: Tippen, Karte verschieben/zoomen, Alternativen vergleichen.
Musik/Playlist ändern
- Erlaubt: Aufruf einer vorbereiteten Playlist per Sprache.
- Nicht erlaubt: Durch lange Listen scrollen, Suchbegriffe tippen, Menü-Hopping.
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