Handy am Steuer – Was ist erlaubt, was verboten?
Handynutzung beim Fahren - Was ist erlaubt, was verboten?
Um das Thema „Handy am Steuer“ kursieren viele Mythen - und die Regelungen sind auch nicht immer eindeutig. Unser Ratgeber erklärt Euch hier, was die StVO zulässt und was nicht, welche Bußgelder & Punkte drohen und wie Ihr Ablenkung im Auto durch Smartphone & Co. vermeidet. Wie sieht es z.B. an der Ampel beim Stehen aus oder bei über die Start-Stopp-Funktion abgeschaltetem Motor? Weitere Grundlagen dazu finden Sie im Hauptartikel.
Rechtliche Grundlage – § 23 Abs. 1a StVO
Verboten ist die Benutzung eines elektronischen Geräts (z. B. Smartphone, Tablet, Smartwatch), wenn es aufgenommen oder gehalten werden muss.
Erlaubt ist die berührungslose oder kurze "no look" Bedienung, wenn das Gerät fest in einer Halterung verbaut ist und der Blick überwiegend auf der Straße bleibt.Was ist verboten - im Detail?
- Alles, was die Aufmerksamkeit länger ablenkt, ist verboten.
 - Handy in der Hand halten (Telefonieren, Tippen, Scrollen, Messenger, Social Media).
 - Aufnehmen/Weglegen des Handys während der Fahrt – auch „nur kurz“.
 - Nutzung bei laufendem Motor, auch im Stau oder an der Ampel (Start-Stopp siehe unten).
 - Handy als Navi in der Hand – auch kurzes Einstellen zählt als Benutzung.
 - Mehrere Sekunden tippen, scrollen, lesen, etwa wenn man eine SMS schreibt oder eine Nachricht liest.
 - Der Fahrer /die Fahrerin trägt immer das Risiko: Bei einem Unfall kann schon der „einmalige Blick zu lang“ als Sorgfaltspflichtverletzung ausgelegt werden.
 
Was ist dagegen erlaubt?
- Nutzung in fester Halterung im Sichtbereich. Alles, was in der Halterung mit einem kurzen, sicheren Handgriff oder per Sprache bedient wird.
 - Sprachsteuerung/Freisprecheinrichtung; kurze, minimal ablenkende Eingaben.
 - Musik/Apps vor Fahrtantritt starten; während der Fahrt nur minimal bedienen.
 - Handy-Nutzung bei vollständig ausgeschaltetem Motor (kein Bereitschaftsbetrieb).
 
Einige Gerichte haben sinngemäß gesagt: Erlaubt ist eine Bedienung, die maximal ein bis zwei Sekunden den Blick ablenkt. Alles darüber hinaus gilt als „längere Ablenkung“ und damit als verboten.
Tipp: Das Handyverbot im Auto in Deutschland bedeutet nicht, dass jede Berührung oder jede Art von Nutzung verboten ist – entscheidend sind Halterung, Blickabwendung, Dauer und die Verkehrssicherheit.
Handy als Navigationsgerät – erlaubt oder verboten?
Erlaubt: Navigation über das Smartphone in einer Halterung mit Sprachführung oder minimaler Bedienung. Verboten: das Smartphone zum Einstellen in die Hand nehmen. Das gilt genauso wie bei klassischen Navis, aber bei Handys passiert das Halten häufiger.
Bußgelder, Punkte & Fahrverbot
Für „Handy am Steuer“ drohen Bußgeld, Punkte in Flensburg und bei Gefährdung oder Unfallfolge ggf. ein Fahrverbot. Wiederholte Verstöße erhöhen das Risiko schärferer Sanktionen.
Zum Hauptartikel mit Tabellen, Ausland-Vergleich und aktuellen Regelsätzen.
Sonderfälle & häufige Situationen
- Rote Ampel / Stau: Nutzung bleibt verboten, solange der Motor läuft.
 - Start-Stopp-System: Automatisches Abschalten gilt meist als nicht (!) „aus“ – Nutzung bleibt riskant.
 - Smartwatch/Tablet: Gelten ebenfalls als elektronische Geräte – gleiches Prinzip.
 - Fahrrad/E-Scooter: Ist das Handy am Fahrrad / E-Scooter erlaubt?“ – Nein, auch hier drohen Bußgelder (sofern die Geräte in der Hand gehalten werden).
 - LKW/Bus: Strengere Kontrollen; Ablenkung wiegt schwerer.
 - Probezeit / BF17 (Begleitetes Fahren ab 17): Zusätzliche Konsequenzen möglich – siehe Unterartikel Probezeit.
 
Praxis-Tipps: Ablenkung vermeiden
- Vor Fahrtantritt Zieleingabe, Musik & Apps einstellen.
 - Halterung im Blickfeld montieren, Display-Helligkeit anpassen.
 - Sprachsteuerung aktivieren, Benachrichtigungen reduzieren („Nicht stören“).
 - Im Zweifel kurz anhalten statt „mal eben“ tippen.
 
FAQ – Häufige Fragen
Ist das Handy an der roten Ampel erlaubt?
In der Regel nein. Solange der Motor läuft (auch bei Start-Stopp), gilt das Verbot. Nur bei vollständig ausgeschaltetem Motor wäre die Nutzung erlaubt.
Handy als Navi erlaubt?
Ja, wenn das Smartphone in einer Halterung sitzt und nur kurz/minimal bedient oder per Sprachsteuerung genutzt wird. Nein, wenn Sie es dafür in die Hand nehmen.
Gibt es Punkte und Fahrverbot?
Es drohen Bußgeld und Punkte, bei Gefährdung/Unfall auch Fahrverbot. Wiederholte Verstöße erhöhen das Risiko.
Gilt das Verbot auch auf dem Fahrrad/E-Scooter?
Ja. Auch hier ist das Halten/Benutzen in der Hand untersagt. Es drohen Bußgelder.
WhatsApp-Sprachnachricht aufnehmen – erlaubt?
Nur wenn das Gerät nicht in der Hand gehalten wird und die Bedienung kurz/minimal erfolgt, z. B. per Steuerung am Lenkrad/Sprachbefehl.
Fazit & nächste Schritte
„Handy am Steuer“ ist nur mit Halterung, Sprachsteuerung und minimaler Blickabwendung sicher und zulässig. Im Zweifel: Anhalten statt tippen.
Disclaimer: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Lassen Sie Ihren Einzelfall prüfen.
Ausführliche Informationen zu Ausnahmen, technischen Geräten und der aktuellen Rechtslage finden Sie im Hauptartikel zum Thema Handy am Steuer.
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