Handy am Steuer?
Handy am Steuer? Welche Strafen & Kosten drohen?
Sie haben ein Schreiben der Bußgeldstelle erhalten – mit dem Vorwurf, das Handy am Steuer genutzt zu haben? Vielleicht haben Sie wirklich nur kurz aufs Display geschaut, einen Anruf weggedrückt oder das Smartphone vom Beifahrersitz aufgehoben – und nun steht eine Geldbuße, ein Punkt in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot im Raum.
Was viele nicht wissen: Bereits das bloße Halten eines Handys während der Fahrt kann als Verstoß gewertet werden – selbst wenn das Gerät nicht aktiv genutzt wurde. Auch Tablets, E‑Book‑Reader oder Navigationsgeräte fallen unter die Regelung.
Doch nicht jeder Vorwurf ist rechtlich haltbar. Der genaue Tathergang, die Beweislage und die technischen Umstände der Erfassung spielen eine wichtige Rolle. Besonders bei Foto- oder Videoaufnahmen durch die Polizei oder neue automatische Erkennungssysteme wie die „Monocam“ bestehen Fehlerquellen und Angriffspunkte – etwa bei der Fahreridentifikation, Bildqualität oder bei fehlender aktiver Nutzung.
In diesem Ratgeber erfahren Sie:
- Wann ein Verstoß vorliegt - Erlaubte und unerlaubte Nutzung
 - Welche Sanktionen je nach Schwere und Gefährdung drohen
 - Welche Fehlerquellen häufig auftreten
 - Wie Sie Einspruch einlegen können – und worauf es dabei ankommt
 - Welche Besonderheiten in der Probezeit gelten
 
Unser Ziel ist es, Ihnen eine fundierte, praxisnahe Orientierung zu geben – damit Sie wissen, ob und wie Sie sich wehren können, welche Rechte Sie haben und welche Optionen bestehen, den Vorwurf abzuwehren oder abzumildern.
1. Rechtliche Grundlagen & Tatbestand (§ 23 StVO)
Die rechtliche Basis für den Vorwurf „Handy am Steuer“ ist in § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt. In diesem Paragrafen bzw. Absatz ist festgelegt, unter welchen Bedingungen elektronische Geräte wie Smartphones oder Tablets während der Fahrt benutzt werden dürfen – und wann ein zu ahndender Verstoß vorliegt.
„Wer ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient […] benutzt, darf dies nur tun, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten werden muss.“
– § 23 Abs. 1a StVO
Was zählt als Nutzung?
Der Gesetzgeber versteht unter „Benutzung“ nicht nur das Telefonieren. Auch folgende Handlungen gelten als Verstoß, wenn das Gerät dabei in der Hand gehalten oder aufgenommen wird:
- Nachrichten lesen oder schreiben (SMS, WhatsApp etc.)
 - Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung
 - Musik oder Podcast auswählen
 - Navigation oder Apps bedienen
 - Display entsperren oder das Gerät anschauen
 
Welche Geräte sind betroffen?
Nicht nur Handys fallen unter die Vorschrift – sondern alle elektronischen Geräte, die zur Kommunikation oder Information dienen:
- Smartphones und Tablets
 - Smartwatches (wenn sie wie ein Handy bedient werden)
 - E-Book-Reader und Navigationsgeräte
 - Laptops (auch im Beifahrerbereich oder auf dem Schoß)
 
Wann ist eine Nutzung erlaubt?
Eine Nutzung ist nur erlaubt, wenn das Gerät nicht gehalten oder aufgenommen werden muss und die Bedienung nur kurz und situationsangepasst erfolgt – etwa über eine Freisprechanlage, Sprachsteuerung oder am eingebauten Fahrzeug-Display.
Wer z. B. an einer roten Ampel steht, darf das Handy nur nutzen, wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist (Start-Stopp-Automatik reicht nicht aus).
Wichtig: Auch wenn Sie „nur mal schnell geschaut“ oder das Handy vom Beifahrersitz aufgehoben haben, kann dies als Verstoß gewertet werden – je nach Einzelfall.
Handy Nutzung zur Navigation
| ✅ Erlaubt (Navigation mit Handy) | ❌ Nicht erlaubt | 
|---|---|
| Handy befindet sich in einer festen Halterung | Handy wird in der Hand gehalten (auch nur kurz) | 
| Navigation wird passiv abgelesen (z. B. Google Maps) | Wischen, Scrollen oder Zoomen auf dem Display während der Fahrt | 
| Kurzzeitige Bedienung mit Sprache oder Lenkradsteuerung | Neue Route wird während der Fahrt manuell eingegeben | 
| Display wird nur kurz und der Verkehrslage angepasst angesehen | Längerer Blick | 
Hinweis: Blitzer-App-Verbot für Fahrer
Die Nutzung einer Blitzer-App oder Radarwarner ist für Fahrzeugführer ausdrücklich verboten – auch dann, wenn das Gerät in einer Halterung liegt oder die App im Hintergrund aktiv ist. Grundlage ist § 23 Abs. 1c StVO.
Der Beifahrer darf die App theoretisch nutzen, solange der Fahrer nicht auf sie zugreift. In der Praxis wird jedoch oft angenommen, dass der Fahrer informiert wurde – was zu einem Bußgeld führen kann.
Tipp: Verzichten Sie auf Radarwarner oder deaktivieren Sie entsprechende Funktionen in Navi-Apps wie Google Maps oder Waze.
2. Fallunterscheidungen & Sanktionen im Überblick
Wer während der Fahrt ein Handy oder ein vergleichbares elektronisches Gerät benutzt, muss mit einem Bußgeld und Punkten rechnen. Je nach Gefährdung, Unfallfolge oder der Art der Nutzung können die Strafen deutlich höher ausfallen – in schweren Fällen sogar mit Fahrverbot.
a) Bußgeld, Punkte & Fahrverbot
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | 
|---|---|---|---|
| Handy in der Hand, keine Gefährdung | 100 € | 1 | – | 
| … mit Gefährdung anderer | 150 € | 2 | 1 Monat | 
| … mit Sachbeschädigung (z. B. Unfall) | 200 € | 2 | 1 Monat | 
| Wiederholungstat innerhalb 12 Monaten | 100 € (erneut) | +1 | möglich | 
| Radfahren mit Handy | 55 € | – | – | 
| Blitzer-App genutzt (als Fahrer) | 75 € | 1 | – | 
b) Relevante Faktoren bei der Bewertung
- Art der Nutzung: aktives Tippen, Scrollen, Wischen oder Telefonieren
 - Sichtverhältnisse und Verkehrssituation: z. B. Stau oder hohes Tempo auf Autobahn
 - Konsequenz der Handlung: Ablenkung mit Unfallfolge oder Gefährdung
 - Verhalten nach dem Vorfall: z. B. Reue, Kooperation, Angaben zur Nutzung
 
Wichtig: Bereits eine geringe Ablenkung kann genügen – entscheidend ist, ob Sie die Fahrt fortgeführt und das Gerät tatsächlich benutzt haben.
3. Technische & rechtliche Fehlerquellen
Nicht jeder Vorwurf wegen „Handy am Steuer“ ist rechtlich wasserdicht. In der Praxis gibt es zahlreiche Fehlerquellen bei der Beweissicherung, der Auslegung des Begriffs „Benutzung“ oder bei der technischen Dokumentation. Wer Einspruch einlegt, sollte diese Schwächen kennen – denn sie können entscheidend für die Verteidigung sein.
a) Polizeiliche Beobachtung vs. technische Erfassung
Viele Verstöße beruhen auf einer visuellen Beobachtung durch Polizeibeamte. Dabei kann es zu Wahrnehmungsfehlern kommen – insbesondere bei schneller Vorbeifahrt, schlechter Sicht oder nicht eindeutigem Objekt (z. B. Taschentuch, E-Zigarette, Navigationsgerät).
In einigen Bundesländern werden mittlerweile automatisierte Systeme wie die „Monocam“ getestet. Diese erstellen aus erhöhter Position Fotos oder Videos von Fahrzeuginnerem – oft mit automatischer Fahrer- und Gerätezusammenführung. Hier stellen sich neue Fragen zur Rechtmäßigkeit, Bildqualität, Speicherfristen und Datenschutz.
b) Definition: Was ist überhaupt „Benutzung“?
Der Begriff „Benutzung“ wurde durch Urteile konkretisiert – und bedeutet mehr als nur Telefonieren. Kritisch ist:
- Nur das Halten des Handys kann schon genügen – auch ohne aktives Tippen
 - Gerichtsurteile unterscheiden zwischen reiner Lagerung, kurzem Aufheben und tatsächlicher Interaktion
 - OLG Celle: Auch das „kurze Aufnehmen zum Weglegen“ kann als Nutzung gewertet werden
 
c) Bildqualität & Identifikation
Ein Bußgeldbescheid darf nur dann ergehen, wenn die Fahreridentifikation eindeutig ist. Bei vielen Fotoaufnahmen – gerade durch die Frontscheibe oder mit Spiegelung – ist nicht zweifelsfrei erkennbar, ob wirklich der Fahrer das Gerät genutzt hat.
Tipp: Wenn Sie sicher sind, dass Sie kein Gerät benutzt haben – oder nur ein Beifahrer –, kann es sich lohnen, Akteneinsicht zu beantragen und die Bildbeweise genau prüfen zu lassen.
d) Weitere Fehlerquellen
- Fehlende oder fehlerhafte Begründung im Bußgeldbescheid
 - Unklare Zuordnung von Ort, Uhrzeit oder Fahrzeug
 - Missverständnisse bei Start-Stopp-Automatik (zählt nicht als „Motor aus“!)
 
Viele Verfahren sind angreifbar – insbesondere wenn nur eine knappe polizeiliche Notiz oder ein unscharfes Beweisfoto vorliegt. Eine anwaltliche Prüfung kann sich lohnen.
4. Beweislage & Nachweis
Damit ein Bußgeldbescheid wegen Handy am Steuer rechtlich Bestand hat, muss die Behörde den Tatbestand zweifelsfrei nachweisen. Dazu gehören nicht nur technische Daten, sondern vor allem eindeutige Beweise für die Benutzung während der Fahrt.
a) Polizeilicher Vermerk oder Zeugenaussage
In vielen Fällen basiert der Vorwurf auf einer Beobachtung durch Polizeibeamte. Dabei gilt deren Aussage grundsätzlich als glaubwürdig – aber: Je allgemeiner oder ungenauer die Beschreibung, desto eher kann sie angezweifelt werden.
b) Foto- oder Videoaufnahmen
Wenn ein Bild existiert (z. B. aus einer „Monocam“ oder Blitzerkamera), muss dieses klar erkennen lassen:
- wer am Steuer sitzt (Fahreridentifikation)
 - was genau gemacht wurde (z. B. Display berührt, Gerät gehalten)
 - dass es sich um ein elektronisches Gerät handelt
 
c) Bußgeldbescheid & Akteneinsicht
Der Bußgeldbescheid muss den Vorwurf konkret beschreiben – z. B. Uhrzeit, Ort, Fahrzeugdaten, Tatvorwurf. Sie haben das Recht auf Akteneinsicht (nur über einen Anwalt), um z. B. Beweisfotos, Notizen, Messgeräte oder Zeugenvermerke zu prüfen.
Empfehlung: Lassen Sie den Vorwurf anwaltlich prüfen, wenn Sie das Gerät nicht aktiv benutzt haben – oft lässt sich die Beweislage anfechten.
5. Einspruch einlegen? Fristen, Gründe & Erfolgsaussichten
Wenn Sie den Vorwurf für unbegründet halten, können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. In vielen Fällen lohnt sich eine genaue Prüfung – insbesondere, wenn Punkte oder Fahrverbot im Raum stehen.
a) Einspruchsfrist
Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids schriftlich bei der Behörde eingehen. Es genügt ein formloser Satz – z. B. „Ich lege Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum] ein.“
b) Häufige Einspruchsgründe
- Unklare oder widersprüchliche Aussage im Polizeibericht
 - Unzureichende Bildqualität oder falsche Fahrerzuordnung
 - Kein aktiver Nutzungsvorgang (nur gehalten, nicht bedient)
 - Gerät war z. B. Navi oder Funkgerät, nicht Handy
 - Verstoß wurde nicht während der Fahrt begangen
 
c) Erfolgsaussichten & Verteidigung
Je nach Beweislage und Messmethode sind viele Bescheide anfechtbar. Laut verschiedenen Kanzleien bestehen bei Handyverstößen vergleichsweise hohe Chancen, das Verfahren erfolgreich abzuwehren – insbesondere wenn nur ein Foto oder eine pauschale Beobachtung vorliegt.
Tipp: Eine kostenlose Ersteinschätzung durch eine Fachkanzlei hilft Ihnen, die Erfolgschancen realistisch einzuschätzen – bevor Sie selbst in ein kostenintensives Verfahren einsteigen.
6. Probezeit & Wiederholungstäter
Wer sich noch in der Probezeit befindet oder bereits in der Vergangenheit mit Handyverstößen aufgefallen ist, muss mit verschärften Konsequenzen rechnen. Denn der Handyverstoß zählt als sogenannter A-Verstoß.
a) Konsequenzen in der Probezeit
Bereits ein einziger Handyverstoß während der Probezeit kann folgende Maßnahmen auslösen:
- Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre
 - Pflicht zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (Kostenpflichtig)
 - Eintragung von Punkten in Flensburg
 
b) Wiederholungstäter
Wer innerhalb eines Jahres erneut mit dem Handy am Steuer erwischt wird, gilt als Wiederholungstäter. Das kann zur Folge haben:
- Erneuter Punkt in Flensburg
 - Fahrverbot von 1 Monat möglich (auch ohne Gefährdung)
 - Individuelle Erhöhung des Bußgeldes bei beharrlichem Fehlverhalten
 
Hinweis: Zwei Handyverstöße innerhalb kurzer Zeit können ein Zeichen für mangelnde Fahreignung sein – bei weiteren Verstößen drohen medizinisch-psychologische Untersuchungen (MPU) oder der Entzug der Fahrerlaubnis.
7. Verjährung & Verfahrensdauer
Auch beim Handyverstoß gelten die allgemeinen Fristen des Ordnungswidrigkeitenrechts. Wer sie kennt, kann unter Umständen von einer Verjährung profitieren oder zu spät zugestellte Bescheide anfechten.
a) Verfolgungsverjährung
Der Verstoß verjährt nach 3 Monaten, wenn bis dahin kein Bußgeldbescheid ergangen oder kein verjährungsunterbrechender Akt erfolgt ist (z. B. Anhörungsbogen, Aktenweitergabe an Staatsanwaltschaft).
b) Unterbrechung der Frist
- Anordnung des Anhörungsbogens (für Ihre Stellungnahme)
 - Abgabe des Verfahrens an die Bußgeldstelle oder Staatsanwaltschaft
 - Richterliche Anordnung oder Gutachtenauftrag
 
c) Vollstreckungsverjährung
Nach Rechtskraft (also nach Ablauf der Einspruchsfrist oder Entscheidung durch das Gericht) beginnt die sogenannte Vollstreckungsverjährung. Diese beträgt beim Handyverstoß 3 Jahre. Innerhalb dieser Frist kann das Bußgeld zwangsweise eingetrieben werden.
d) Dauer bis zum Bescheid
In der Praxis dauert es vom Vorfall bis zum Bußgeldbescheid in der Regel:
- 2–6 Wochen bei klarer Beweislage
 - 4–10 Wochen bei unklarer Fahrererkennung oder höherem Prüfaufwand
 
Tipp: Haben Sie länger nichts mehr vom Vorwurf gehört? Prüfen Sie das Zustelldatum – bei Versäumnis der Verjährungsfrist kann ein Einspruch erfolgreich sein.
8. Praxistipps & Vorbeugung
Die Nutzung des Handys im Auto ist längst Alltag geworden – aber auch eine der häufigsten Ursachen für Ablenkung und Ordnungswidrigkeiten. Wer bewusst fährt, kann Bußgelder, Punkte und Fahrverbote leicht vermeiden.
3 einfache Tipps für den Alltag:
- 1. Smartphone vor Fahrtbeginn sichern: Route einstellen, Benachrichtigungen stummschalten, Handy in die Halterung – alles vor dem Start erledigen.
 - 2. Nur Sprach- oder Lenkradsteuerung verwenden: Musik, Navi oder Anrufe nur über Sprachassistenten oder feste Tasten am Lenkrad bedienen.
 - 3. Bei dringendem Bedarf anhalten: Ein kurzer Stopp auf einem Parkplatz spart Punkte – und schützt Leben.
 
Tipp: Smartphone während der Fahrt automatisch stummschalten
Sowohl iPhones als auch Android-Geräte bieten praktische Funktionen, um Ablenkungen durch Benachrichtigungen während der Fahrt zu vermeiden.
- iPhone: Einstellungen → Fokus → Fahren. Aktivieren Sie die automatische Erkennung oder Nutzung mit CarPlay. Auch eine Auto-Antwort für Anrufer ist möglich.
 - Android: Einstellungen → Ton & Vibration → Nicht stören oder Fokusmodus. Viele Geräte schalten beim Bluetooth-Verbindung mit dem Auto automatisch um.
 
Alternativ lässt sich der Modus auch manuell über das Kontrollzentrum (iOS) oder die Schnelleinstellungen (Android) aktivieren. So bleiben Sie konzentriert – und rechtlich auf der sicheren Seite.
Auch wenn moderne Fahrzeuge mit Infotainment und Assistenzsystemen ausgestattet sind: Die Aufmerksamkeit gehört dem Verkehr. Wer regelmäßig aufs Display schaut oder Nachrichten tippt, gefährdet sich und andere – und riskiert empfindliche Strafen.
Merksatz: Wer das Handy loslässt, behält die Kontrolle – rechtlich und auf der Straße.
Fazit & Ausblick
Der Vorwurf „Handy am Steuer“ ist schnell ausgesprochen – aber nicht immer juristisch eindeutig. Ob polizeiliche Beobachtung, automatisierte Erkennung oder unklare Bildlage: Viele Bußgeldbescheide sind anfechtbar – insbesondere bei schlechter Beweislage oder fehlerhafter Fahrerzuordnung.
Wer zügig reagiert und innerhalb der Frist Einspruch einlegt, kann Punkte oder Fahrverbot oft abwenden. Besonders Fahranfänger oder Berufspendler sollten genau prüfen, ob sich ein Einspruch lohnt.
Sie sind betroffen? Dann lassen Sie den Fall unverbindlich durch eine Fachkanzlei prüfen – wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung:
Weiterführende Inhalte zum Handyverstoß:
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