Geschwindigkeitsüberschreitung – Bußgeld, Punkte & Fahrverbot

Zu schnell gefahren? – Was Sie jetzt tun können

Sie haben einen Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten – vielleicht waren es nur ein paar km/h zu schnell, vielleicht mehr. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, eine verdeckte Baustellen-Beschilderung ... oder schlicht der Druck, pünktlich zur Arbeit zu kommen, ein stressiger Tag im Job oder private Belastungen:

Und plötzlich steht der Vorwurf im Raum: „Zu schnell gefahren.“

Solche Situationen sind nicht ungewöhnlich: Geschwindigkeitsverstöße gehören zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Doch nicht jeder Blitzer ist gleichbedeutend mit einem rechtmäßigen Bußgeldbescheid. Ob innerorts, außerorts oder auf der Autobahn – je nach Ort, Höhe des Verstoßes und technischen Rahmenbedingungen drohen ganz unterschiedliche Konsequenzen:

Was viele nicht wissen: Auch bei scheinbar eindeutigen Fällen gibt es häufige Fehlerquellen, etwa bei der Messung, der Aufstellung der Geräte oder der Zustellung des Bescheids. Und: Sie haben das Recht, sich zu wehren – etwa durch einen Einspruch, wenn begründete Zweifel bestehen.

In diesem Beitrag erfahren Sie:

Unser Ziel ist es, Ihnen eine fundierte Orientierung zu geben – damit Sie wissen, was zu tun ist, wenn Sie zu schnell gefahren sind.


1. Geschwindigkeitsverstoß – Definition & Messverfahren

Ein Geschwindigkeitsverstoß liegt dann vor, wenn Sie schneller unterwegs sind, als es an einer bestimmten Stelle durch die StVO oder eine Verkehrsregelung erlaubt ist. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ergibt sich dabei aus generellen Vorschriften (z. B. 50 km/h innerorts, 100 km/h außerorts), oder sie kann durch Verkehrsschilder, Baustellen oder Gefahrenschilder angepasst sein.

Was zählt als Geschwindigkeitsverstoß?

Bereits geringe Überschreitungen – etwa 3 bis 10 km/h über dem Limit – können zu Bußgeldern führen. Je nach Höhe des Verstoßes und dem Ort (innerorts, außerorts, Autobahn) kommen Punkte in Flensburg und sogar Fahrverbote hinzu.

Wichtig: Verstöße ab 21 km/h zu schnell gelten als sogenannter „A-Verstoß“ – mit Konsequenzen für Fahranfänger oder bei Wiederholung.

Wie wird gemessen?

Die Geschwindigkeit kann durch verschiedene Messsysteme erfasst werden. Je nach Bundesland und Einsatzort kommen unterschiedliche Geräte zum Einsatz.

  • Radar-Messung: stationär oder mobil per Radarwellen (z. B. Traffipax SpeedoPhot, Multanova)
  • Laser-Messung: mobile Geräte wie PoliScan Speed, oft ohne Blitz
  • Induktionsschleifen: Sensoren im Fahrbahnbelag, z. B. an Ampeln oder Autobahnen
  • Videonachfahrsysteme (Provida): Polizei misst per Nachfahrt und Streckenzeit
  • Piezosensoren / Lichtschranken: punktgenaue Messung, oft in Baustellen

Toleranzabzug

Bei jeder Messung wird ein Toleranzwert abgezogen, um technische Ungenauigkeiten auszugleichen:

  • bis 100 km/h: mindestens 3 km/h
  • über 100 km/h: mindestens 3 % der gemessenen Geschwindigkeit

Der Abzug dieses Toleranzwertes ist gesetzlich vorgeschrieben und er muss im Bußgeldbescheid berücksichtigt sein.

Rechtliche Voraussetzung: Gerätezulassung & Eichung

Alle eingesetzten Geräte müssen in Deutschland zugelassen und geeicht sein sowie durch geschultes Personal bedient werden. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, kann das Messergebnis anfechtbar sein – ein möglicher Ansatzpunkt für den Einspruch.

Im nächsten Kapitel erfahren Sie, welche Sanktionen bei welchen Überschreitungen auf Sie zukommen – und warum Ort, Fahrzeugtyp und Tempo entscheidend sind.

2. Fallunterscheidungen & Sanktionen

Wie hoch das Bußgeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung ausfällt, hängt davon ab, wo Sie zu schnell waren (innerorts, außerorts, Autobahn), wie viele km/h Sie zu schnell waren – und ob besondere Umstände wie "Wiederholungstäterschaft" oder Gefährdung vorliegen.

a) Innerorts

Innerhalb geschlossener Ortschaften gelten strengere Regeln, da hier besonders viele Verkehrsteilnehmer – z. B. Kinder, Radfahrer, Fußgänger – gefährdet sind.

Überschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot
bis 10 km/h30 €
11–15 km/h50 €
16–20 km/h70 €1
21–25 km/h115 €1
26–30 km/h180 €1(1 Monat)
31–40 km/h260 €21 Monat
über 40 km/hab 400 €21 Monat

b) Außerorts

Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten leicht mildere Sanktionen, solange keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gegeben ist.

Überschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot
bis 10 km/h20 €
11–15 km/h40 €
16–20 km/h60 €1
21–25 km/h100 €1
26–30 km/h150 €11 Monat
31–40 km/h200 €21 Monat
über 40 km/hab 320 €21 Monat

c) Auf der Autobahn

Auf der Autobahn gelten die gleichen außerörtlichen Staffelungen – es sei denn, es gibt ein Tempolimit (z. B. wegen Baustelle oder Gefahrenstelle). In solchen Fällen greifen dieselben Sanktionen wie außerorts.

Fahren Sie auf einem Abschnitt ohne Tempolimit, gilt laut StVO eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h – deren Überschreitung ist nicht bußgeldrelevant, kann aber bei einem Unfall mitverschuldensrelevant sein.

Tipp: Besonders bei Überschreitungen ab 21 km/h innerorts oder 26 km/h außerorts drohen Punkte, Probezeitfolgen oder Fahrverbot.

3. Technische & rechtliche Fehlerquellen

Auch wenn viele Messgeräte präzise arbeiten – Geschwindigkeitsmessungen sind nicht unfehlbar. Immer wieder kommt es zu Fehlern bei der Technik, der Bedienung oder der Aufstellung der Geräte. Solche Mängel können dazu führen, dass ein Bußgeldbescheid rechtlich angreifbar ist.

a) Toleranzabzug

Um mögliche Messungenauigkeiten auszugleichen, ist gesetzlich ein sog. Toleranzabzug vorgeschrieben:

  • 3 km/h bei gemessenen Geschwindigkeiten unter 100 km/h
  • 3 % bei Messwerten über 100 km/h

Dieser Abzug muss bereits im Bußgeldbescheid berücksichtigt worden sein. Wurde die Toleranz weggelassen oder falsch berechnet, ist das ein formaler Fehler.

b) Gerätetyp & Zulassung

Messgeräte wie PoliScan Speed, Leivtec XV3 oder Traffipax SpeedoPhot müssen in Deutschland durch die PTB zugelassen und ordnungsgemäß geeicht sein.

In der Vergangenheit wurden ganze Geräteserien vorübergehend außer Betrieb genommen, weil die Messergebnisse nicht reproduzierbar oder technisch angreifbar waren – z. B. beim Leivtec XV3. In solchen Fällen besteht eine realistische Chance auf Einstellung des Verfahrens.

c) Bedienfehler & Messstellenprobleme

  • Falscher Messwinkel oder unsachgemäße Aufstellung (z. B. zu nah an Kurven)
  • Reflexionen durch Leitplanken, Regen oder vorbeifahrende Fahrzeuge
  • Falsche Dokumentation im Messprotokoll
  • Unzureichende Schulung der Bedienperson

d) Ortsabhängige Fehlerquellen

Auch die konkrete örtliche Situation kann Messfehler begünstigen:

  • Tempolimitschilder verdeckt oder fehlend
  • Unklare Verkehrsführung in Baustellen
  • Plötzliche Tempowechsel ohne Vorankündigung
  • Abweichungen zwischen Navi-Anzeige und realem Limit
Tipp: Wenn Sie das Gefühl haben, dass am Messort etwas nicht stimmte – machen Sie Fotos und notieren Sie Zeit, Wetter, Verkehrszeichen und Sichtverhältnisse. Diese Informationen können bei einem Einspruch entscheidend sein.

4. Beweislage & Nachweis

Bei einem Geschwindigkeitsverstoß liegt die Beweislast grundsätzlich bei der Bußgeldbehörde. Sie muss nachweisen, dass die gemessene Geschwindigkeit korrekt erfasst wurde – und dass die Zuordnung zum Fahrzeug und Fahrer rechtlich verwertbar ist.

a) Blitzerfoto & Messprotokoll

In den meisten Fällen erhalten Sie ein Blitzerfoto zusammen mit dem Anhörungsbogen oder dem Bußgeldbescheid. Dieses Foto muss Ihr Fahrzeug klar erkennen lassen – bei Frontaufnahmen idealerweise auch den Fahrer.

Zusätzlich führt die Behörde ein Messprotokoll, das Informationen zum Gerätetyp, Ort, Uhrzeit und gemessenem Wert enthält. Auch Kalibrierungsdaten und Bedienernamen sind darin dokumentiert.

b) Fahreridentifikation

Entscheidend ist nicht nur, dass ein Verstoß begangen wurde – sondern auch, wer ihn begangen hat. Wenn das Foto keine eindeutige Identifikation zulässt, kann der Vorwurf ggf. nicht aufrechterhalten werden.

In solchen Fällen verschickt die Behörde häufig einen Zeugenfragebogen an den Halter, um den tatsächlichen Fahrer zu ermitteln.

c) Akteneinsicht - Nur durch einen Anwalt!

Die vollständigen Unterlagen – insbesondere das vollständige Messprotokoll, die Schulungsnachweise des Messpersonals und die Eichbescheinigung – sind nur durch Akteneinsicht zugänglich. Diese ist ausschließlich einem Anwalt vorbehalten.

Diese Einsicht kann Ihren Anwälten entscheidende Hinweise auf formale Mängel oder Messfehler liefern – und ist Grundlage für deren Prüfung eines möglichen Einspruchs.

d) Video- & Sonderbeobachtung

In manchen Fällen – vor allem bei Nachfahrmessungen – dokumentiert die Polizei den Verstoß per Videoaufnahme (Provida-Systeme). Auch diese Aufnahme muss gerichtsverwertbar sein und darf nicht nachbearbeitet worden sein.

Nachfahrmessungen sind eine besondere Methode zur Geschwindigkeitskontrolle, bei der die Polizei mit einem zivilen Fahrzeug einem „auffällig schnellen“ Fahrzeug hinterherfährt – meist auf Landstraßen oder Autobahnen.

Dabei wird mithilfe von Technik (z. B. dem Provida-System) die Geschwindigkeit während der Verfolgung gemessen.

Merke: Je höher die Strafe, desto genauer sollten Sie die Beweismittel prüfen lassen – insbesondere bei drohendem Fahrverbot oder kritischem Punktestand.

5. Einspruch – Formen, Fristen & Erfolgsaussichten

Wenn Sie der Meinung sind, dass der Bußgeldbescheid gegen Sie fehlerhaft ist – sei es wegen einer ungenauen Messung, einer falschen Fahrerzuordnung oder einem Verfahrensfehler – haben Sie das Recht, Einspruch einzulegen.

a) Frist für den Einspruch

Den Einspruch müssen Sie so absenden bzw. einreichen lassen, dass er innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingeht. Dabei ist nicht das Datum auf dem Bescheid maßgeblich, sondern das Zustellungsdatum – meist plus 3 Tage (sog. „Zustellfiktion“).

Achtung: Verpassen Sie diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig – auch wenn der Vorwurf fehlerhaft war.

b) Typische Einspruchsgründe

Ein Einspruch ist besonders aussichtsreich, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Fehlende oder fehlerhafte Geräteeichung
  • Bedienfehler oder unsachgemäße Aufstellung der Messanlage
  • Unzureichende Bildqualität oder keine sichere Fahreridentifikation
  • Tempolimitschilder waren verdeckt, widersprüchlich oder fehlten
  • Sie waren nicht der Fahrer (aber Halter)

c) Ablauf des Einspruchs

Der Einspruch kann formlos schriftlich bei der zuständigen Bußgeldstelle eingereicht werden. Nach Eingang prüft die Behörde den Sachverhalt erneut. Führt dies nicht zur Einstellung, wird das Verfahren in der Regel an das Amtsgericht weitergeleitet.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist es ratsam, eine anwaltliche Vertretung hinzuzuziehen – insbesondere bei drohendem Fahrverbot.

d) Erfolgsaussichten & Kosten

Die Chancen auf Erfolg hängen stark vom Einzelfall ab. Besonders bei geringen Überschreitungen ist die Beweislage meist eindeutig. Bei größeren Verstößen oder einem drohenden Fahrverbot lohnt sich eine fachliche Prüfung häufig.

Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für Einspruch und anwaltliche Vertretung. Erkundigen Sie sich daher frühzeitig bei Ihrem Versicherer.

Tipp: Lassen Sie Bußgeldbescheide mit Fahrverbot oder Punkten immer durch eine Fachkanzlei für Verkehrsrecht prüfen – viele Verfahren lassen sich mit guten Argumenten kippen oder abmildern.

6. Probezeit & Wiederholungstäter-Regelung

Wenn Sie sich noch in der Probezeit befinden oder bereits mehrfach wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen aufgefallen sind, gelten verschärfte Regelungen. Diese führen oft zu deutlich spürbareren Konsequenzen als bei „Ersttätern“.

a) Fahranfänger in der Probezeit

Die Probezeit dauert in der Regel zwei Jahre ab dem Tag der Führerscheinerteilung. Begehen Sie in dieser Zeit einen sogenannten A-Verstoß (z. B. ab 21 km/h zu schnell), folgen automatisch:

  • Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre
  • Pflicht zur Teilnahme an einem Aufbauseminar (Kosten ca. 300–400 €)

Kommt es nach einem Aufbauseminar erneut zu einem A-Verstoß, kann die Führerscheinstelle eine verwaltungsrechtliche Verwarnung aussprechen. Beim dritten A-Verstoß droht in der Regel die Fahrerlaubnisentziehung.

b) Wiederholungstäter-Regelung

Wer innerhalb von 12 Monaten zweimal mit mehr als 26 km/h zu schnell erwischt wird, gilt als "Wiederholungstäter". Folge ist ein zusätzliches Fahrverbot von 1 Monat – selbst wenn es laut Bußgeldkatalog nicht zwingend vorgesehen wäre.

Auch wenn zwischen den Verstößen mehrere Monate liegen: Der 12-Monats-Zeitraum gilt ab dem Tag des ersten Verstoßes und umfasst alle Bußgeldverfahren, die später rechtskräftig werden.

Hinweis: Auch bei "nur" 27 km/h zu schnell außerorts ohne Fahrverbot kann der zweite Verstoß später ein Monat Fahrverbot auslösen – sofern Sie bereits in der Wiederholungstäter-Regelung stecken.

7. Verjährung & Verfahrensdauer

Auch bei Geschwindigkeitsverstößen gelten gesetzlich festgelegte Verjährungsfristen. Wenn diese nicht eingehalten werden, kann das Verfahren eingestellt werden. Falls Sie betroffen sind, ist es für Sie wichtig, den Überblick über diese Fristen und die Verfahrensdauer zu behalten.

a) Verjährung bis zum Bußgeldbescheid

Die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit (z. B. zu schnelles Fahren) verjährt in der Regel nach 3 Monaten, wenn kein Bußgeldbescheid ergangen und zugestellt wurde.

Die Frist kann durch bestimmte Maßnahmen unterbrochen werden, etwa durch:

  • Versand eines Anhörungsbogens
  • Zwischenverfügungen der Behörde
  • Anordnung einer Akteneinsicht oder Beweiserhebung
Wichtig: Entscheidend ist nicht das Ausstellungsdatum des Bescheids, sondern das Datum der Zustellung bei Ihnen.

b) Verjährung der Vollstreckung

Sobald ein Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist, beginnt die sogenannte Vollstreckungsverjährung:

  • Die Vollstreckungsverjährung beträgt in der Regel 3 Jahre
  • Innerhalb dieser Zeit kann das Bußgeld zwangsweise eingetrieben werden
  • Danach gilt es als verjährt und ist nicht mehr vollstreckbar

c) Typische Verfahrensdauer

Vom Blitzerfoto bis zum Bußgeldbescheid vergehen meist 2 bis 8 Wochen. Durch Einspruch, Akteneinsicht oder Sachverständigengutachten kann sich das Verfahren in die Länge ziehen – bis auf mehrere Monate.

In einigen Fällen kann es durch Überlastung der Behörden oder fehlende Beweise auch zur Einstellung des Verfahrens kommen.

Tipp: Wenn Sie länger als 3 Monate nichts von der Behörde hören, kann sich ein Blick auf den Kalender lohnen – möglicherweise ist der Fall bereits verjährt.

8. Besondere Verkehrsformen & Sonderfälle

Nicht jeder Geschwindigkeitsverstoß betrifft einen Pkw im regulären Straßenverkehr. Auch für Lkw, Motorräder, Anhänger oder temporäre Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten besondere Vorschriften. Diese Sonderfälle führen oft zu Missverständnissen – oder besonders empfindlichen Sanktionen.

a) Lkw & Fahrzeuge mit Anhänger

Für Lkw und Fahrzeuge mit Anhänger gelten auf Landstraßen und Autobahnen teils deutlich niedrigere Höchstgeschwindigkeiten:

  • Lkw über 3,5 t: max. 80 km/h außerorts und auf Autobahnen
  • Pkw mit Anhänger: ebenfalls max. 80 km/h (ggf. 100 km/h mit Sondergenehmigung)

Wer diese Grenzen überschreitet, muss mit höheren Bußgeldern und Punkten rechnen – auch bei geringen Überschreitungen.

b) Motorradfahrer

Motorradfahrer unterliegen denselben Tempolimits wie Pkw. Da sie jedoch seltener frontal geblitzt werden können, ist die Fahreridentifikation auf Fotos oft schwieriger. Das kann die Verfolgung erschweren – aber nicht ausschließen.

c) Temporäre Beschränkungen & Baustellen

In Baustellenbereichen oder bei Gefahrenlagen (z. B. Glätte, Lärm) gelten häufig zeitlich oder örtlich befristete Tempolimits. Wer hier zu schnell fährt, riskiert auch bei geringer Überschreitung ein Fahrverbot – insbesondere wenn durch Verkehrszeichen ein besonders geschützter Bereich (z. B. Brücken, Schulzonen) gekennzeichnet ist.

Hinweis: Auch wenn Baustellenbeschilderungen missverständlich oder schlecht einsehbar sind, gilt das Limit – außer es lässt sich im Nachhinein eindeutig als nichtig oder falsch dokumentiert belegen.

d) Autobahnen in Ortschaftsnähe

Manche Autobahnabschnitte liegen innerhalb geschlossener Ortschaften (z. B. Zubringer, Umgehungsstrecken). Hier gelten dann die strengeren innerörtlichen Bußgeldsätze – selbst wenn die Umgebung optisch einer Landstraße ähnelt.

Besonders in diesen Sonderfällen lohnt sich eine genaue Prüfung des Standortes und der Verkehrszeichen – inklusive Fotodokumentation und Abgleich mit den Angaben im Bußgeldbescheid.

9. Praxistipps & Vorbeugung

Viele Geschwindigkeitsverstöße passieren nicht aus Rücksichtslosigkeit, sondern aus menschlich nachvollziehbaren Gründen: Zeitdruck auf dem Weg zur Arbeit, Stress im privaten Alltag oder gedankliche Ablenkung. Gerade beim täglichen Pendeln fällt es schwer, immer die volle Aufmerksamkeit auf Tempolimits zu richten – vor allem wenn sie sich häufig ändern.

Doch wer bewusst fährt, spart nicht nur Nerven, sondern oft auch Bußgelder, Punkte oder ein Fahrverbot. Mit ein paar einfachen Maßnahmen lassen sich riskante Situationen vermeiden – und im Fall des Falles richtig einordnen.

a) Richtig fahren & Tempo kontrollieren

  • Regelmäßig auf Tacho und Verkehrsschilder achten – besonders bei wechselnden Tempolimits
  • Tempolimits in Baustellen und Ortsdurchfahrten ernst nehmen – hier wird besonders oft geblitzt
  • GPS-basierte Tacho-Apps oder eingebaute Warnsysteme nutzen (Achtung: keine aktiven Blitzerwarner!)

b) Was tun nach dem Blitzerfoto?

Wenn Sie geblitzt wurden oder den Verdacht haben, hilft es, die Situation schnell zu dokumentieren:

  • Datum, Uhrzeit und Ort notieren
  • Wetter- und Verkehrsverhältnisse festhalten
  • Besondere Umstände (z. B. verdeckte Schilder, Baustelle, Sichtbehinderung) aufschreiben
  • Fotos vom Standort machen, bevor sich etwas verändert

c) Einspruch vorbereiten

  • Bußgeldbescheid auf Richtigkeit prüfen (Name, Ort, Höhe, Toleranzabzug)
  • Frist (14 Tage) im Blick behalten und ggf. rechtzeitig Einspruch einlegen
  • Rechtsschutzversicherung kontaktieren, ob Kosten übernommen werden
  • Bei Unsicherheit: Ersteinschätzung durch Fachanwalt einholen

d) Merksatz für die Praxis

„Besser einmal zu viel gebremst als einmal zu schnell gefahren – ein Punkt bleibt länger als ein Moment.“

Wer unter Druck steht, reagiert oft impulsiv. Umso wichtiger ist es, sich Raum für Übersicht zu verschaffen – nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch im Umgang mit dem Vorwurf. Wer rechtzeitig handelt, kann Strafen mildern – und langfristig Mobilität und Versicherungsschutz bewahren.

In punkto Versicherungsschutz geht es nicht nur um die Höhe der Versicherungsprämien bzw. Höherstufung bei den Risikoklassen, sondern bei grober Fahrlässigkeit auch um die Gefahr der Leistungsreduzierung, der teilweisen Verweigerung der Versicherungsleistungen oder um Regressforderungen.

Fazit & Ausblick

Ein Geschwindigkeitsverstoß ist schnell passiert – sei es aus Zeitdruck, Unachtsamkeit oder in Folge unklarer Beschilderung. Doch nicht jeder Bußgeldbescheid ist juristisch korrekt. Technikfehler, Formmängel oder unklare Fahreridentifikation kommen häufiger vor als viele denken.

Wer rechtzeitig reagiert, kann oft Punkte vermeiden, ein drohendes Fahrverbot abwenden oder zumindest die Sanktionen mildern. Das lohnt sich nicht nur mit Blick auf die Fahrerlaubnis, sondern auch langfristig im Hinblick auf Versicherungsprämien und die Vermeidung vonbRisikoeinstufungen bei der Kfz-Versicherung.

Wenn Sie unsicher sind, ob der Vorwurf berechtigt ist oder ob sich ein Einspruch lohnt, empfehlen wir: Lassen Sie den Fall durch eine Fachkanzlei für Verkehrsrecht prüfen – möglichst frühzeitig, und innerhalb der Einspruchsfrist.

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