Fehlerhafter Bescheid?

Fehlerhafte Bußgeldbescheide – Wie häufig, welche Ursachen, welche Chancen?

Ein Bußgeldbescheid ist schnell verschickt – doch längst nicht jeder ist korrekt. Studien und Erfahrungswerte zeigen, dass ein erheblicher Teil aller Bescheide fehlerhaft ist. Für Betroffene kann das gravierende Folgen haben: Punkte, Fahrverbot oder Probezeitverlängerung. Umso wichtiger ist es, zu wissen, wann sich ein Einspruch lohnt.

1. Wie häufig sind Bußgeldbescheide fehlerhaft?

Verschiedene Anwaltskanzleien und Verkehrsjuristen gehen davon aus, dass rund 30–40 % aller Bußgeldbescheide fehlerhaft sind. Das betrifft sowohl formale Mängel als auch inhaltliche oder technische Fehler. Besonders häufig treten Fehler bei standardisierten Messverfahren wie Blitzern, Abstandsmessung oder Rotlichtüberwachung auf.

2. Häufige Gründe für fehlerhafte Bußgeldbescheide

Formale Mängel

  • Falscher Name, Kennzeichen oder Tatort
  • Verjährung der Tat vor Erlass des Bescheids
  • Fehlende oder fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung

Messfehler

  • Veraltete oder nicht korrekt geeichte Messgeräte
  • Fehlbedienung durch das Messpersonal
  • Ungünstige Umweltbedingungen (Wetter, Reflexionen)

Fehler bei der Beweiswürdigung

  • Unklare oder unscharfe Blitzerfotos
  • Fahrer kann nicht eindeutig identifiziert werden
  • Verwendung von Beweisen trotz Verwertungsverbot

Rechtsfehler im Verfahren

  • Keine oder verspätete Anhörung
  • Fehlende Akteneinsichtsmöglichkeit für die Verteidigung
  • Falsche Rechtsgrundlage bei Bußgeldbemessung

3. Wie hoch sind die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch?

Die Erfolgsaussichten sind häufig besser als gedacht. Gerade bei technisch fehleranfälligen Messverfahren oder unklaren Fotos haben viele Einsprüche Erfolg. Schätzungen zufolge liegt die Erfolgsquote bei anwaltlich begleiteten Verfahren bei 30–50 %. Entscheidend ist meist die Akteneinsicht – nur damit lassen sich Messfehler oder Beweisprobleme gezielt angreifen.

4. Wann lohnt sich ein Einspruch besonders?

  • Bei drohendem Fahrverbot oder Punkten
  • Wenn Sie sich noch in der Probezeit befinden
  • Bei unklaren Umständen oder wenn Sie nicht selbst gefahren sind
  • Bei Verdacht auf technische oder formale Fehler

5. Wie läuft ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ab?

Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids schriftlich bei der Behörde eingehen. Danach wird das Verfahren in der Regel an die Staatsanwaltschaft bzw. das Amtsgericht abgegeben. Ein spezialisierter Anwalt beantragt Akteneinsicht, prüft die Beweise und legt ggf. eine Stellungnahme vor.

Mögliche Ergebnisse: Einstellung des Verfahrens, Herabstufung des Bußgelds oder vollständiger Freispruch.

6. Fazit

Ein Bußgeldbescheid sollte niemals ungeprüft akzeptiert werden – insbesondere wenn Punkte, Fahrverbot oder Probezeitmaßnahmen drohen. Die Fehleranfälligkeit vieler Verfahren ist hoch – und ein Einspruch kann sich lohnen. Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenfreien Erstprüfung durch einen spezialisierten Anwalt, um Ihre Chancen realistisch einschätzen zu lassen.


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