Fahrverbote - Ab wann müssen Sie damit rechnen?

Fahrverbote - Wann sie drohen und wie damit umgehen (mit FAQ)

Geschwindigkeitsüberschreitung - Ab wann droht ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot zählt zu den härtesten Maßnahmen, die im deutschen Verkehrsrecht angedroht und verhängt werden. Es soll vor allem bei besonders riskantem Fahrverhalten oder bei wiederholten Verstößen zum Einsatz kommen. Doch wann bzw. ab wann genau droht ein Fahrverbot? Und gibt es Unterschiede zwischen innerorts und außerorts?

Zu schnell: Ab wie viel km/h droht ein Fahrverbot?

In der Regel gilt: Ein Fahrverbot droht ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts. Dabei handelt es sich um sogenannte Regelfahrverbote, wie sie im aktuellen Bußgeldkatalog vorgesehen sind.

Ein Regelfahrverbot wird im deutschen Verkehrsrecht "in der Regel" bei bestimmten schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen – etwa bei grober Geschwindigkeitsüberschreitung, bei Alkoholverstößen oder bei gefährlichem Überholen.

Es handelt sich nicht um eine zwingende Strafe, aber um die „Regel“-Rechtsfolge nach dem Bußgeldkatalog. Ausnahme: Falls besondere Umstände vorliegen, kann die Behörde oder ein Richter davon abweichen.

Die Dauer beträgt in der Regel ein Monat, kann aber bei Wiederholungstätern oder schwereren Verstößen auch zwei oder drei Monate betragen.

Innerorts zu schnell: Ab wann droht ein Fahrverbot?

Innerhalb geschlossener Ortschaften droht Ihnen ein Fahrverbot in der Regel ab einer Überschreitung von 31 km/h oder mehr. Zusätzlich zum Fahrverbot fallen ein hohes Bußgeld und zwei Punkte in Flensburg an. Bei mehrfachen Verstößen kann das Fahrverbot auch schon bei geringeren Tempoüberschreitungen verhängt werden.

Außerorts zu schnell: Ab wann droht ein Fahrverbot?

Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt ein Fahrverbot in der Regel ab 41 km/h Überschreitung. Auch hier sind zusätzlich zwei Punkte und ein Bußgeld von mindestens 320 € fällig. Bei Fahrern mit Voreinträgen oder in besonders gefährdenden Situationen kann ein Fahrverbot ebenfalls früher verhängt werden.

Ab wann kann ein Fahrverbot außerdem ausgesprochen werden?

Ein Fahrverbot kann nicht nur bei zu hoher Geschwindigkeit drohen, sondern auch bei Alkohol am Steuer, Handyverstößen mit Gefährdung oder anderen schweren Zuwiderhandlungen. Auch wer wiederholt durch Verkehrsverstöße auffällt ("Wiederholungstäter"), muss mit einem Fahrverbot rechnen – oft auch bei geringeren Überschreitungen als im Bußgeldkatalog vorgesehen.

Fahrverbot für Wiederholungstäter – strengere Regeln bei mehmaligen Verstößen

Verstoßen Sie mehmals gegen Verkehrsregeln, müssen Sie mit deutlich strengeren Konsequenzen rechnen – auch dann, wenn es sich bei den einzelnen Verstößen um scheinbar geringfügige Übertretungen handelt.

Die Behörden bewerten solche Fälle insgesamt als wiederholtes Fehlverhalten. Sie können dann beispielsweise schon bei geringeren Tempoüberschreitungen ein Fahrverbot verhängen, das im Bußgeldkatalog so nicht vorgesehen ist.

Auch die Dauer des Fahrverbots kann sich bei Wiederholungstätern erhöhen: Statt eines Monats können dann zwei oder drei Monate angesetzt werden. Besonders kritisch ist die Lage bei Fahrern mit mehreren Eintragungen im Fahreignungsregister – hier droht neben längeren Fahrverboten auch der Führerscheinentzug, sobald das Punktekonto einen kritischen Stand erreicht.

Wichtig:

Wer bereits ein Fahrverbot hinter sich hat, sollte künftige Verstöße besonders ernst nehmen – denn bei der nächsten Auffälligkeit kann die Sanktion strenger ausfallen als im Bußgeldkatalog vorgesehen. Auch längere Fahrverbote oder ein drohender Führerscheinentzug sind dann möglich. Eine rechtliche Beratung ist in solchen Fällen unbedingt zu empfehlen.

Wie lange gilt ein Fahrverbot?

Das Fahrverbot wird meist für einen Monat ausgesprochen – bei gravierenderen Verstößen sind auch zwei oder drei Monate möglich.

Wer beruflich auf das Auto angewiesen ist, kann unter Umständen eine Umwandlung in eine höhere Geldstrafe prüfen lassen. Das ist jedoch nur bei Ersttätern und im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens möglich – nicht bei einem Bußgeldbescheid mit Regelfahrverbot.

Die Kosten für eine solche Umwandlung sind nicht gesetzlich festgelegt. Sie richten sich in der Praxis meist nach dem monatlichen Nettoeinkommen des Fahrers. In vielen Fällen wird eine zusätzliche Geldstrafe von ca. 1.000 bis 1.500 € verhängt. Eine rechtliche Beratung ist hier dringend zu empfehlen.

Fahrverbot vs. Entziehung der Fahrerlaubnis – was ist der Unterschied?

Ein Fahrverbot bedeutet, dass Sie für eine bestimmte Zeit – meist ein bis drei Monate – kein Kraftfahrzeug führen dürfen. Der Führerschein wird für diesen Zeitraum in amtliche Verwahrung gegeben, danach erhalten Sie ihn automatisch zurück.

Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist eine deutlich schwerwiegendere Maßnahme: Hier wird Ihnen die Fahrerlaubnis vollständig entzogen. Eine erneute Teilnahme am Straßenverkehr ist dann erst wieder möglich, wenn die Fahrerlaubnis neu beantragt und gegebenenfalls eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung - umgangssprachlich auch "Idiotentest") bestanden wurde. Das kann viele Monate dauern – und ist mit erheblichen Kosten verbunden.

Merksatz:

Fahrverbot = Pause. Fahrerlaubnisentzug = Neustart.

Wer wiederholt auffällt oder besonders schwere Verstöße begeht, riskiert den dauerhaften Verlust seiner Fahrerlaubnis – nicht nur eine befristete Fahrpause.

Häufige Fragen zum Fahrverbot

Kann man ein Fahrverbot umgehen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln. Das gilt allerdings nur für Ersttäter ohne einschlägige Voreinträge – und nur, wenn keine konkrete Gefährdung vorlag. Die Entscheidung trifft das zuständige Gericht im Rahmen eines Antrags auf Absehen vom Fahrverbot.

Wann ist eine Umwandlung in eine Geldstrafe möglich?

Eine Umwandlung kommt infrage, wenn das Fahrverbot eine unverhältnismäßige berufliche Härte bedeuten würde – etwa für Berufskraftfahrer oder Selbstständige mit Fahrverpflichtung. Der Antrag muss gut begründet sein und sollte durch einen Anwalt begleitet werden.

Was kostet die Umwandlung eines Fahrverbots?

Die zusätzliche Geldstrafe liegt in der Praxis meist zwischen 1.000 und 1.500 € – abhängig vom monatlichen Nettoeinkommen des Fahrers. Dazu können Anwalts- und Gerichtskosten kommen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist empfehlenswert, um die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen.

Gilt bei Wiederholungstätern ein strengeres Fahrverbot?

Ja – wer bereits durch Verkehrsverstöße aufgefallen ist, muss bei einem weiteren Verstoß mit deutlich strengeren Sanktionen rechnen. So kann ein Fahrverbot auch bei geringeren Überschreitungen ausgesprochen oder die Dauer auf zwei oder drei Monate verlängert werden. In besonders schweren Fällen droht sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Als Wiederholungstäter stehen Sie immer unter erhöhter Beobachtung der Behörden.


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