Rotlichtverstoß in der Probezeit – Folgen & Strafen für Fahranfänger

Rotlichtverstoß in der Probezeit – Welche Folgen drohen?

Ein Rotlichtverstoß ist immer ernst zu nehmen – in der Probezeit jedoch kann er besonders weitreichende Folgen haben. Denn für Fahranfänger gelten strengere Regeln: Neben dem Bußgeld drohen Verlängerung der Probezeit, ein Aufbauseminar und weitere Maßnahmen. Doch nicht jeder Verstoß ist eindeutig – und nicht jede Sanktion berechtigt.

Was bedeutet "Probezeit"?

Die Probezeit ist eine gesetzlich vorgeschriebene Bewährungsphase für Fahranfänger. Sie beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis und dauert in der Regel zwei Jahre. In dieser Zeit wird besonderes Augenmerk auf das Fahrverhalten gelegt: Wer gegen zentrale Verkehrsregeln verstößt – insbesondere durch sogenannte A-Verstöße wie einen Rotlichtverstoß – muss mit zusätzlichen Maßnahmen rechnen.

Was zählt als Rotlichtverstoß in der Probezeit?

Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet zwischen:

  • Einfachen Rotlichtverstößen (Ampel unter 1 Sekunde rot)
  • Qualifizierten Rotlichtverstößen (Ampel über 1 Sekunde rot oder mit Gefährdung)

Beide gelten in der Probezeit als A-Verstoß – das bedeutet: Schon ein einziger Rotlichtverstoß kann ernste Folgen haben.

Konsequenzen bei einem A-Verstoß in der Probezeit:

  • Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre
  • Anordnung eines Aufbauseminars
  • Bei weiteren A-Verstößen: Verwarnung, Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung und ggf. Entzug der Fahrerlaubnis

Geblitzt bei Rot? Fehlerquellen prüfen!

Rotlichtblitzer sind nicht unfehlbar – vor allem bei qualifizierten Verstößen spielen Millisekunden und Messmethoden eine entscheidende Rolle. Auch bei Fahrten unter Zwang oder beim Bremsen auf der Haltelinie ist nicht immer ein Verstoß gegeben.
Ein erfahrener Anwalt kann technische Mängel oder Zweifel an der Messung geltend machen – und im besten Fall die Sanktionen abwenden.

Unser Tipp:

Wenn Sie in der Probezeit geblitzt wurden, lassen Sie den Bescheid immer rechtlich prüfen – insbesondere, wenn von einem qualifizierten Rotlichtverstoß die Rede ist.


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