Wie Ampelblitzer Rotlichtverstöße erfassen – Technik & Beweise
Zur Beweisführung bei Rotlichtverstoß und Ampelblitzern
Technik und typische Fehlerquellen – wir erklären das hier kompakt.
Wie funktioniert ein Ampelblitzer?
Induktionsschleifen und Sensoren in der Fahrbahn
Induktionsschleifen sind im Asphalt eingelassene Leitungen, die auf Veränderungen im elektromagnetischen Feld reagieren, sobald ein Fahrzeug darüberfährt. Sie erkennen also, ob ein Fahrzeug die Haltelinie überfährt, und registrieren gleichzeitig Position, Geschwindigkeit und Bewegungsrichtung.
- In der Fahrbahn sind rechteckige Schleifen verbaut, die Stromimpulse erzeugen.
 - Metallische Objekte wie Autos, Lkw oder Motorräder verändern das Magnetfeld und lösen ein Signal aus.
 - Je nach Position der Schleifen (Haltelinie oder Kreuzungsbereich) lässt sich feststellen, ob nur die Linie überrollt oder in den Kreuzungsbereich eingefahren wurde.
 - Über die Zeitdifferenz zwischen mehreren Schleifen kann die Geschwindigkeit berechnet werden.
 
Auf diese Weise entsteht eine lückenlose Beweiskette: Rotlichtdauer + Überfahren der Haltelinie + Bewegung in den Kreuzungsbereich. Ergänzt mit den Blitzerfotos kann so eindeutig dokumentiert werden, wer den Rotlichtverstoß begangen hat.
Die Auslösung des Blitzers bei Rotlicht
Kaum springt die Ampel auf Rot, aktiviert sich das Überwachungssystem des Blitzers. Überquert ein Fahrzeug danach die Haltelinie, registrieren die im Teer bzw. Asphalt verlegten Induktionsschleifen den Verstoß und geben das Signal zur Aufnahme.
In der Praxis werden meist zwei Fotos geschossen: Das erste dokumentiert das Überfahren der Haltelinie, das zweite zeigt das Einfahren in den Kreuzungsbereich. Damit ist klar belegt, dass der Fahrer die rote Ampel nicht nur „angerollt“, sondern die Kreuzung tatsächlich bei Rot befahren hat.
Zusammen mit der gemessenen Rotlichtdauer und den gespeicherten Gerätedaten entsteht daraus ein Beweisprotokoll, das später im Bußgeldverfahren – und wenn nötig auch vor Gericht – als Grundlage dient.
Haltelinien- oder Kreuzungsüberwachung – wo liegt der Unterschied?
Vielleicht haben Sie sich schon gefragt, was genau beim Blitzer eigentlich gemessen wird. Tatsächlich gibt es zwei Varianten:
Haltelinienüberwachung: Hier wird nur festgehalten, ob Sie die Haltelinie bei Rot überfahren haben. Das kann auch ein kurzes Vorrollen sein, ohne dass Sie tatsächlich in den geschützten Kreuzungsbereich hineinfahren.
Kreuzungsüberwachung: Diese Variante geht weiter. Zusätzlich wird geprüft, ob Ihr Fahrzeug bei Rot in den eigentlichen Kreuzungsbereich einfährt. Dafür liegt meist eine zweite Induktionsschleife einige Meter hinter der Haltelinie.In der Regel zwischen 2 und 3 Metern hinter der ersten Linie, manchmal abhängig von der baulichen Situation auch etwas weiter. Das Überfahren dieser Induktionsschleife ist dann mit dem zweiten "Schnappschuß" gekoppelt .
Für Sie macht diese Unterscheidung einen großen Unterschied bei den Folgen: Ein Haltelinienverstoß kann im Einzelfall milder bewertet werden. Fahren Sie jedoch bei Rotlicht über die Haltelinie ab 2-3 Meter in die Kreuzung hinein, gilt das immer als vollendeter Rotlichtverstoß – mit den deutlich strengeren Strafen.
Ab wann löst ein Ampelblitzer aus?
Überfahren der Haltelinie bei Rot
Sobald die Ampel auf Rot schaltet, wird das Überwachungssystem aktiv. Überquert ein Fahrzeug die Haltelinie in diesem Moment, registriert die Induktionsschleife das Überfahren und löst in der Regel die erste Fotoaufnahme aus.
Damit wird dokumentiert, dass das Fahrzeug trotz Rot in den Kreuzungsbereich hineinfahren wollte. Allein das Überrollen der Haltelinie gilt jedoch noch nicht immer als vollendeter Rotlichtverstoß, sondern kann in Einzelfällen als Haltelinienverstoß gewertet werden.
Einfahren in den Kreuzungsbereich
Das eigentliche Kernstück der Beweisführung ist das zweite Foto. Dieses wird beim Überqueren der zweiten Induktionsschleife ausgelöst, die einige Meter hinter der Haltelinie liegt.
Dadurch lässt sich zweifelsfrei nachweisen, dass das Fahrzeug die Kreuzung bei Rotlicht tatsächlich befahren hat. Diese Aufnahme gilt als Beweis der Tatvollendung und ist entscheidend für die Sanktionen im Bußgeldverfahren.
Gelblicht und Toleranzzeiten
Ein Rotlichtverstoß liegt grundsätzlich erst vor, wenn die Ampel tatsächlich auf Rot steht. Das Passieren bei Gelb ist erlaubt, sofern ein sicheres Anhalten nicht mehr möglich ist.
Die Gelbphase dauert in Deutschland im Regelfall 3 Sekunden (bei höheren zulässigen Geschwindigkeiten auch länger). In dieser Zeit müssen Fahrer rechtlich die Chance haben, entweder gefahrlos zu stoppen oder die Kreuzung zu passieren.
Außerdem berücksichtigen die Blitzer eine kurse Toleranzzeit – in der Regel nur wenige Zehntelsekunden. So wird vermieden, dass Autofahrer schon in dem Moment erfasst werden, in dem die Ampel gerade erst auf Rot springt. Doch diese technische „Schonfrist“ ist minimal: Wer noch beschleunigt, obwohl das Signal gewechselt hat, riskiert sehr schnell einen handfesten Rotlichtverstoß – mit allen rechtlichen Folgen.
Typische Fehlerquellen bei Ampelblitzern
Mehrere Fahrzeuge im Bild
Fahren mehrere Fahrzeuge dicht hintereinander oder nebeneinander über die Haltelinie, kann es zu Zuordnungsproblemen kommen. Auf dem Foto ist dann unter Umständen nicht eindeutig erkennbar, welches Fahrzeug den Rotlichtverstoß begangen hat.
In solchen Fällen können Zweifel an der Beweiskraft entstehen, was im Bußgeldverfahren zugunsten des Betroffenen berücksichtigt werden kann.
Verdecktes oder reflektierendes Kennzeichen
Schmutz, Schnee oder starke Spiegelungen (z. B. bei Nässe oder direkter Sonneneinstrahlung) können dazu führen, dass das Kennzeichen unleserlich ist.
Ist der Fahrzeughalter nicht zweifelsfrei identifizierbar, kann das Verfahren eingestellt werden, da in Deutschland das Fahrerprinzip gilt.
Technische Probleme oder fehlerhafte Messung
Ampelblitzer müssen regelmäßig gewartet und geeicht werden. Fehlen entsprechende Nachweise in den Messunterlagen oder gibt es Anhaltspunkte für technische Defekte, kann die Beweiskraft erheblich geschwächt sein.
Fehlerquellen sind u. a. Störungen in der Stromversorgung, fehlerhafte Schleifen oder unsaubere Protokollführung.
Falsche Zuordnung bei parallelen Fahrspuren
An mehrspurigen Kreuzungen kommt es vor, dass ein Blitzer auslöst, obwohl unklar bleibt, welches Fahrzeug tatsächlich den Verstoß begangen hat.
Wenn die Fotoperspektive ungünstig ist oder die Induktionsschleifen nicht eindeutig zugeordnet werden können, entstehen Zweifel an der Täterschaft. Auch dies kann die Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch erhöhen.
Mehr zur rechtlichen Bewertung, wann sich ein Einspruch lohnen kann und einen FAQ-Abschnitt finden Sie im Artikel Ampelblitzer – Rechtliche Bewertung & Einspruch.
Mehr zum Ampelblitzer allgemein finden Sie im Ratgeber Rotlichtverstoß.
* Keine Rechtsberatung im Einzelfall; individuelle Prüfung erforderlich. Regelsätze und Verfahren können je nach Bundesland/Fallkonstellation variieren.
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