Rotlichtverstöße bei Radfahrern und E-Bikes: 
Regeln, Strafen & Sonderfälle
  Spezielle Regelungen bei Rotlichtverstößen für Radfahrer & Pedelec-Fahrer
Allgemeine Regel
Radfahrer und Pedelec-Fahrer (bis 25 km/h, ohne Kennzeichen) müssen genauso wie Kfz-Fahrer die Lichtzeichenanlagen beachten (§ 37 StVO). Ein Rotlichtverstoß liegt auch bei Fahrrädern vor, wenn bei Rot gefahren wird.
Mehr zu den allgemeinen Regeln finden Sie im Ratgeber Rotlichtverstoß.
Radfahrer – Sanktionen (Regelsätze)
| Tatbestand | Regelsatz | Punkte | 
|---|---|---|
| Rot < 1 Sekunde | 60 € | 1 | 
| Rot ≥ 1 Sekunde (qualifiziert) | 100 € | 1 | 
| Mit Gefährdung / Unfallfolge | bis 180 € | 1 | 
Ein Fahrverbot gibt es für Radfahrer in der Regel nicht. Bei gravierenden Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde jedoch eine MPU prüfen lassen.
Pedelec (bis 25 km/h)
Rechtlich wie Fahrräder behandelt → gleiche Pflichten und Regelsätze wie oben. Keine Kennzeichenpflicht.
S-Pedelec / schnelles E-Bike (mit Kennzeichen)
Gilt als Kleinkraftrad (Kfz-Regime). Strengere Sanktionen wie bei Kfz, inkl. Möglichkeit eines Fahrverbots beim qualifizierten Rotlichtverstoß.
Separat angebrachte Fahrradampeln
Separat angebrachte Ampeln für Radwege, Radspuren bzw. speziell für Radfahrer sind bindend für Radfahrer wie auch Pedelec-Fahrer. Bei einer vorhandenen Fahrradampel darf sich der Radfahrer / die Radfaherin nicht an der Kfz-Ampel orientieren! Auch die Missachtung einer roten Fahrradampel entspricht einem Rotlichtverstoß.
Sonderfälle
- Grünpfeil nur für Radfahrer: Rechtsabbiegen bei Rot erlaubt, jedoch nur nach vollständigem Anhalten und Beachtung des Querungsverkehrs.
 - Fußgängerampeln: Radler auf Gehweg/Führung müssen die Fußgängerampeln beachten.
 
* Regelsätze können je nach Gefährdung, Sachschaden oder Vorbelastungen abweichen. Keine Rechtsberatung im Einzelfall; individuelle Prüfung erforderlich.
Rotlichtverstöße: Radfahrer, Pedelec, S-Pedelec/E-Bike im Vergleich
Hinweis: Beträge und Punkte nach dem aktuellem Bußgeldkatalog. S-Pedelecs (>25 km/h) und schnelle E-Bikes mit Kennzeichen werden rechtlich wie Kleinkrafträder behandelt.
| Fahrzeugart | Rechtsstatus | Maßgebliche Ampel | Rot < 1 Sek. | Rot ≥ 1 Sek. | Mit Gefährdung/Unfall | Punkte | Fahrverbot | Besonderheiten | 
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Radfahrer | Fahrrad nach StVO | Eigene Fahrradampel (wenn vorhanden), sonst Kfz-Ampel; auf Gehwegen ggf. Fußgängerampel | 60 € | 100 € | bis 180 € | 1 | nein (i. d. R.) | Grünpfeil für Radfahrer erlaubt nach Anhalten (rechts abbiegen). Bei gravierenden Fällen Eignungsprüfung/MPU möglich. | 
| Pedelec ≤ 25 km/h | Wie Fahrrad | Wie Radfahrer (Fahrradampel bindend) | 60 € | 100 € | bis 180 € | 1 | nein (i. d. R.) | Gleichbehandlung mit Fahrrädern; Kennzeichen nicht erforderlich. | 
| S-Pedelec / schnelles E-Bike (mit Kennzeichen) | Kleinkraftrad (Kfz-Regime) | Kfz-Ampel; Fahrradampeln gelten nicht | 200 € | 320 € | bis 360 € (je nach Fall) | 2 | möglich (1 Monat bei qual. Verstoß) | Regelsanktionen wie für Kfz; Fahrverbot bei qualifiziertem Rotlichtverstoß üblich. | 
| * Beträge/Punkte: typ. Regelsätze. Bei Vorbelastungen, Gefährdung oder Sachschaden können Sanktionen abweichen. Kein Ersatz für Rechtsberatung im Einzelfall. | ||||||||
Rotlichtverstoß mit dem KFZ?
Wer mit dem Auto oder LKW über "Rot" gefahren ist und geblitzt wurde, kann in unserem Hauptartikel dazu weiterlesen: Bei Rot geblitzt? Was Sie jetzt tun können.
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