Bei Rot geblitzt – Strafen, Bußgeld & Fahrverbot beim Rotlichtverstoß
Bei Rot geblitzt? Was Sie jetzt tun können
Sie haben Post von der Bußgeldstelle erhalten – und der Vorwurf wiegt schwer: „Rotlichtverstoß“. Vermutlich war es nur ein kurzer Moment der Unachtsamkeit. Vielleicht hat Sie ein Gedanke abgelenkt, oder Sie wollten noch schnell über die Ampel, bevor sie ganz auf Rot sprang. Jetzt stehen Sie vor der Frage: Was kommt auf mich zu? Und vor allem: Lässt sich noch etwas tun?
Das Überfahren einer roten Ampel zählt zu den häufigsten Verkehrsverstößen in Deutschland - es wird aber auch am strengsten geahndet. Ein einfacher Rotlichtverstoß kann bereits ein Bußgeld und Punkte zur Folge haben – bei schwereren Fällen drohen Fahrverbot, höhere Geldstrafen oder sogar Probezeitmaßnahmen.
Doch nicht jeder "Blitz" bedeutet automatisch, dass die Sanktionen berechtigt sind.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen,
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welche Unterschiede bei Rotlichtverstößen entscheidend sind (Abschnitte 1 & 2)
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welche Fehlerquellen bei Ampelblitzern vorkommen können (Abschnitt 3),
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wann und wie Sie Einspruch einlegen sollten (Abschnitte 4 & 5),
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welche Fristen unbedingt zu beachten sind (Abschnitt 6),
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welche Sonderfälle es beim Rotlichtverstoß gibt (Abschnitt 7),
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und wie sich realistische Erfolgschancen bewerten lassen (Abschnitt 9).
Unser Ziel: Ihnen einen klaren Überblick zu geben – damit Sie wissen, was Sie tun können, und wo sich anwaltliche Unterstützung wirklich lohnt. Denn: Ein Bußgeldbescheid ist nicht immer das letzte Wort.
Hier der Artikel "Bei Rot geblitzt | Bußgeld, Punkte & Fahrverbot beim Rotlichtverstoß" in Dialogform zum Anhören. Der Dialog folgt inhaltlich und fachlich dem Ratgeber-Artikel.
Viel Spaß beim Reinhören!
1. Rotlichtverstoß – Definition & Abgrenzung
Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn Sie bei rotem Ampellicht in den sogenannten Gefahrenbereich einer Kreuzung oder Einmündung einfahren. Dieser Bereich beginnt in der Regel hinter der Haltelinie, endet aber nicht automatisch dort – entscheidend ist, ob Sie durch Ihr Fahrverhalten potenziell den Querverkehr gefährden konnten.
Was zählt als Rotlichtverstoß?
Nicht jeder Fehler an der Ampel führt gleich zu einem Bußgeld. Entscheidend ist, ob und wie weit Sie bei rotem Licht gefahren sind:
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Haltelinienverstoß: Sie überfahren die Haltelinie, bleiben aber noch vor dem Kreuzungsbereich stehen. Dieser Verstoß wird meist nur mit 10 € Verwarnungsgeld geahndet – es gibt keine Punkte, kein Fahrverbot.
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Einfacher Rotlichtverstoß: Sie fahren bei Rot in die Kreuzung ein, nachdem die Ampel unter einer Sekunde rot war. Das führt zu 90 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.
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Qualifizierter Rotlichtverstoß: Hier war die Ampel länger als 1 Sekunde rot, als Sie in die Kreuzung eingefahren sind. Die Folge: mindestens 200 €, 2 Punkte und in vielen Fällen ein einmonatiges Fahrverbot.
Sonderfall: Grüner Pfeil bei Rot
Ein häufiger Irrtum: Der Grüne Pfeil (das Verkehrsschild, nicht der Ampelpfeil) erlaubt zwar das Rechtsabbiegen bei Rot, aber nur nach dem Anhalten. Wer einfach weiterfährt, riskiert ein Bußgeld. Auch hier kann der Vorwurf eines Rotlichtverstoßes entstehen, wenn nicht klar dokumentiert ist, ob angehalten wurde oder nicht.
2. Fallunterscheidungen & Sanktionen
Ob Sie „nur kurz“ bei Rot gefahren sind oder ob bereits Gefährdungspotenzial bestand – rechtlich macht das einen großen Unterschied. Die Bußgeldbehörden unterscheiden zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Rotlichtverstoß. Außerdem spielen Umstände wie Gefährdung oder Sachschaden eine entscheidende Rolle.
a) Einfacher Rotlichtverstoß (< 1 Sekunde)
Wenn Sie in den Gefahrenbereich einer Kreuzung eingefahren sind, bevor die Ampel länger als eine Sekunde rot war, liegt ein einfacher Rotlichtverstoß vor.
- 90 € Bußgeld
- 1 Punkt in Flensburg
- Kein Fahrverbot
Wichtig: Auch ein einfacher Verstoß kann aufgewertet werden, wenn eine Gefährdung oder ein Unfall hinzukommt.
b) Qualifizierter Rotlichtverstoß (> 1 Sekunde)
War die Ampel beim Einfahren bereits länger als eine Sekunde rot, gilt der Verstoß als „qualifiziert“ – mit deutlich härteren Sanktionen:
Umstände | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
> 1 Sekunde rot | 200 € | 2 | 1 Monat |
+ Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat |
+ Sachbeschädigung | 360 € | 2 | 1 Monat |
Hinweis: Bereits ein abruptes Bremsmanöver eines anderen Fahrzeugs oder ein „Schutzreflex“ von Fußgängern kann als Gefährdung gewertet werden.
c) Besondere Regeln für Fahranfänger (Probezeit)
Wenn Sie sich noch in der Probezeit befinden (in der Regel 2 Jahre nach Führerscheinerwerb), hat ein Rotlichtverstoß zusätzliche Konsequenzen:
- Einstufung als A-Verstoß
- Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre
- Pflicht zur Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar
- Weitere Details zum Rotlichtverstoß speziell in der Probezeit
Gerade für junge Fahrer kann ein solcher Verstoß also weitreichende Folgen haben – auch im Hinblick auf Versicherungsprämien und das Punktesystem.
3. Technische & rechtliche Fehlerquellen
Nicht jeder Rotlichtverstoß ist eindeutig belegbar. Die Messtechnik moderner Ampelblitzer gilt zwar grundsätzlich als zuverlässig, ist jedoch nicht unfehlbar. In vielen Fällen lohnt sich ein genauer Blick auf mögliche Fehlerquellen – sowohl technischer als auch rechtlicher Art.
a) Wie Ampelblitzer funktionieren
Die meisten Anlagen arbeiten mit Induktionsschleifen im Asphalt, die mit der Ampelsteuerung verbunden sind. Wird die Schleife nach dem Umspringen auf Rot überfahren, löst die Kamera aus – meist mit zwei Fotos: eines beim Überfahren der Haltelinie, das andere beim Einfahren in den Kreuzungsbereich.
b) Mögliche Mess- und Systemfehler
- Fehlende oder fehlerhafte Synchronisation von Ampel und Blitzer
- Veraltete oder nicht fristgerecht geeichte Messgeräte
- Störungen durch Witterung oder Baustellen
- Falsche Auslösung durch Fahrzeuge auf benachbarten Fahrspuren
- Probleme bei der Zeiterfassung im Grenzbereich von <1 Sekunde
Solche Fehler lassen sich meist nur durch Akteneinsicht und technische Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt oder Sachverständigen feststellen.
c) Gelbphase & Reaktionszeit
Ein häufiger Streitpunkt ist die Frage, ob die Ampel wirklich schon rot war – oder sich noch in der Gelbphase befand. Die Gelbphase muss laut Vorschrift je nach zulässiger Höchstgeschwindigkeit mindestens 3 bis 5 Sekunden dauern. Wird diese unterschritten, kann ein Einspruch Erfolg haben.
d) Besonderheiten am Standort
Auch örtliche Gegebenheiten können Einfluss auf die Bewertung haben, etwa:
- Unübersichtliche Ampelanlagen
- Fehlende Sicht auf die Lichtzeichenanlage (z. B. durch Lkw)
- Verwirrende Kombination mit Grünpfeil-Schildern
In solchen Fällen ist es wichtig, den genauen Ort zu prüfen – idealerweise mit Fotos oder einer Ortsbegehung. Auch hier kann ein Anwalt wertvolle Hinweise liefern.
4. Nachweis & Beweislage im Verfahren
Bei einem Rotlichtverstoß liegt die Beweislast grundsätzlich bei der Bußgeldbehörde. Das bedeutet: Sie müssen nicht Ihre Unschuld beweisen – sondern die Behörde muss den Verstoß nachweisen. Dafür werden in der Regel technische Beweismittel eingesetzt.
a) Blitzerfotos – das zentrale Beweismittel
Ampelblitzer fertigen meist zwei Aufnahmen an:
- Das erste Foto beim Überfahren der Haltelinie
- Das zweite Foto beim Einfahren in den Gefahrenbereich der Kreuzung
Nur wenn beide Aufnahmen eindeutig zeigen, dass Sie bei Rot in die Kreuzung eingefahren sind, gilt der Verstoß als beweisbar. Fehlt eines der Bilder oder ist unscharf, kann das Zweifel am Tatvorwurf begründen.
b) Videoaufnahmen und Beobachtungen
In manchen Fällen erfolgen Rotlichtkontrollen manuell durch Polizeibeamte oder per Dashcam-Video. Diese Beobachtungen sind rechtlich zulässig, müssen aber klar und widerspruchsfrei dokumentiert sein.
c) Bedeutung der Haltelinie
Ein bloßes Überfahren der Haltelinie stellt keinen Rotlichtverstoß im engeren Sinne dar – sondern nur einen Haltelinienverstoß. Dieser ist deutlich milder zu ahnden (z. B. 10 € Verwarnungsgeld).
Tipp: Prüfen Sie genau, ob Sie tatsächlich in die Kreuzung eingefahren sind – oder nur über die Linie gerollt haben. Das kann ein entscheidender Unterschied sein.
d) Akteneinsicht durch Anwalt
Die komplette Beweislage – insbesondere Blitzerfotos, Messprotokolle und Zeugenaussagen – lässt sich nur durch Akteneinsicht einsehen. Diese ist in der Regel nur einem Anwalt gestattet. Falls Zweifel an der Richtigkeit des Vorwurfs bestehen, sollten Sie diesen Schritt unbedingt erwägen.
5. Einspruch – Chancen, Fristen & Vorgehen
Ein Ihnen zugestellter Bußgeldbescheid ist nicht automatisch rechtskräftig. Haben Sie Zweifel an der Richtigkeit des Vorwurfs, können Sie Einspruch einlegen. Einspruch zu erheben ist Ihr gutes Recht – und in bestimmten Fällen sehr sinnvoll. Allerdings müssen Sie die gesetzlich festgelegten Fristen beachten.
a) Frist für den Einspruch
So muss Ihr Einspruch innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der zuständigen Behörde eingehen. Dabei zählt das Datum des Poststempels bzw. der Bekanntgabe. Ein verspäteter Einspruch ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Achtung: Versäumen Sie diese Frist, wird der Bescheid rechtskräftig – auch wenn der Vorwurf möglicherweise fehlerhaft ist.
b) Typische Einspruchsgründe
Ein Einspruch sollte nicht „ins Blaue hinein“ erfolgen. Gute Erfolgsaussichten bestehen z. B. bei:
- Fehlerhafte oder nicht geeichte Messgeräte
- Unklare oder fehlende Blitzerfotos
- Falsche Rotlichtzeit (z. B. < 1 Sekunde statt > 1 Sekunde)
- Missverständlicher Standort oder Sichtbehinderung (z. B. durch Lkw)
- Es lag nur ein Haltelinienverstoß, aber kein Rotlichtverstoß vor
c) Ablauf des Einspruchsverfahrens
Der Einspruch muss schriftlich erfolgen, idealerweise mit Begründung. Danach prüft die Bußgeldstelle, ob der Bescheid aufgehoben, angepasst oder an das Amtsgericht weitergeleitet wird. Kommt es zur Hauptverhandlung, ist anwaltliche Vertretung dringend zu empfehlen.
d) Lohnt sich ein Einspruch?
Die Erfolgsaussichten hängen stark vom Einzelfall ab. Bei klarer Beweislage sind sie gering – bei technischen Zweifeln oder falscher Einstufung aber oft lohnend. Eine anwaltliche Ersteinschätzung kann helfen, das Kosten-Nutzen-Verhältnis besser einzuschätzen.
Tipp: Viele Verkehrsrechtsschutz-Versicherungen übernehmen die Kosten für die anwaltliche Vertretung – fragen Sie vorab bei Ihrer Versicherung nach.
6. Verjährung & Verfahrensdauer
Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht gibt es Fristen. Wenn die Behörde diese nicht einhält, kann das Verfahren eingestellt werden – wegen Verjährung. Für Sie als Betroffene*r ist es daher wichtig zu wissen, welche Fristen gelten und wie lange ein Verfahren normalerweise dauert.
a) Verjährung des Rotlichtverstoßes
Ein Rotlichtverstoß verjährt in der Regel nach 3 Monaten ab dem Tattag – sofern in dieser Zeit kein Bußgeldbescheid erlassen und zugestellt wurde. Die Frist kann unterbrochen werden, z. B. durch Anhörungsbogen oder Akteneinsicht – in solchen Fällen beginnt sie neu zu laufen.
Wichtig: Es reicht nicht, dass der Bescheid innerhalb der 3 Monate erstellt wird – er muss auch rechtzeitig bei Ihnen eingehen.
b) Typische Verfahrensdauer
Nach dem Blitzerfoto folgt in der Regel innerhalb weniger Wochen ein Anhörungsbogen. Wenn Sie keine Einwände geltend machen, folgt anschließend der Bußgeldbescheid. Das Verfahren dauert im Normalfall Insgesamt etwa 4 bis 8 Wochen.
Legen Sie Einspruch ein, verlängert sich das Verfahren deutlich – insbesondere bei gerichtlicher Weiterleitung oder Sachverständigenprüfung. In komplexeren Fällen kann das Verfahren mehrere Monate dauern.
c) Verjährung nach Bußgeldbescheid
Sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist (also nach dem Ablauf der Einspruchsfrist), beginnt die Verjährungsfrist für die Vollstreckung. Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel 3 Jahre.
7. Besondere Fälle
Nicht jeder Rotlichtverstoß lässt sich über einen Kamm scheren. Je nach Fahrzeugtyp, Verkehrssituation oder rechtlicher Einordnung können sich abweichende Regelungen und Sanktionen ergeben. Hier stellen wir Ihnen typische Sonderfälle vor.
a) Radfahrer, E-Bike-Fahrer
Auch als Radfahrer müssen Sie sich an Ampeln halten. Ein Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad wird mit 60 € Bußgeld und 1 Punkt geahndet, wenn Sie bei Rot in den Kreuzungsbereich einfahren. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer können höhere Strafen verhängt werden.
Entscheidend ist, ob Sie sich auf einem kombinierten Rad- und Fußweg befinden oder die normale Fahrbahn nutzen – die Ampelzuordnung ist rechtlich relevant.
Weitere Details für Fahrrad- und E-Bike Fahrer hier:
Rotlicht-Regelungen für Radfahrer & Pedelec-Fahrer.
b) Fußgänger
Fußgänger, die eine rote Ampel missachten, begehen keine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Bußgeldkatalogs. In der Regel droht ein Verwarngeld von 5–10 €, bei Gefährdung anderer können es 15 € sein. Punkte oder Fahrverbote sind nicht möglich.
c) Rettungsfahrzeuge im Einsatz
Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst dürfen in bestimmten Situationen bei Rot fahren – aber nur, wenn das Blaulicht mit Martinhorn gleichzeitig eingeschaltet ist. Ohne akustisches Signal ist ein Rotlichtverstoß möglich.
Zivilfahrzeuge mit Sondergenehmigung (z. B. Krankentransporte) benötigen eindeutige Einsatzdokumentation, um einen Verstoß zu entkräften.
d) Gerichtsurteile & Einzelfallentscheidungen
In der Praxis kommt es immer wieder zu Ausnahmesituationen: defekte Ampeln, widersprüchliche Lichtzeichen, plötzlich aufspringende Grünpfeile. Gerichte entscheiden hier oft einzelfallbezogen – und berücksichtigen Faktoren wie Sichtverhältnisse, Reaktionszeit und Ortskenntnis.
Beispiel: Das OLG Köln entschied, dass ein Fahrer nicht belangt werden kann, wenn die Rotphase mangels Lichtzeichenanlage objektiv nicht erkennbar war (Az. 7 U 163/11, Urteil vom 23. Februar 2012).
8. Praxistipps & Vorbeugung
Ein Rotlichtverstoß lässt sich nicht immer vermeiden – aber viele Situationen entstehen aus Stress, Unklarheit oder Unaufmerksamkeit. Hier finden Sie praktische Hinweise, wie Sie sich rechtzeitig schützen und im Ernstfall richtig reagieren.
a) Verhalten an der Ampel
- Bei Gelb sofort abbremsen, wenn gefahrlos möglich – Gelb ist kein „Freifahrtschein“.
- Fahrbahnmarkierungen im Blick behalten – Haltelinie ≠ Gefahrenbereich.
- Bei unklarer Ampelregelung: vorsichtig vorfahren und orientieren, ggf. stehen bleiben.
b) Was tun bei einem Blitzerfoto?
Wenn Sie befürchten, bei Rot geblitzt worden zu sein, empfiehlt es sich, die Situation möglichst zeitnah zu notieren:
- Uhrzeit, Ort, Fahrtrichtung
- Wetter- und Sichtverhältnisse
- Besondere Umstände (z. B. Lkw verdeckte Ampel)
Diese Angaben können später beim Einspruch helfen – oder bei der Beurteilung durch den Anwalt.
c) Einspruch richtig vorbereiten
- Bußgeldbescheid prüfen: Wann zugestellt? Was genau wird vorgeworfen?
- Frist berechnen: 14 Tage ab Zustellung für den Einspruch.
- Rechtsschutzversicherung informieren (wenn vorhanden).
- Bei Unsicherheit: kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwalt einholen.
d) Lohnt sich der Aufwand?
Nicht in jedem Fall ist ein Einspruch sinnvoll – aber besonders bei drohendem Fahrverbot, Punktestand oder beruflicher Fahrabhängigkeit kann sich juristische Hilfe sehr lohnen. Auch kleine Verfahrensfehler oder technische Unklarheiten können zur Einstellung führen.
Merksatz: Wer sich auskennt oder gut beraten lässt, spart nicht nur Geld – sondern häufig auch Punkte und Fahrverbote.
9. Fazit & Ausblick
Ein Rotlichtverstoß kann unangenehme Folgen haben – von Bußgeld und Punkten bis hin zum Fahrverbot. Doch nicht jeder Blitzer ist gleichbedeutend mit einem rechtssicheren Beweis. Fehlerquellen, Formfehler und technische Unschärfen kommen häufiger vor als viele denken.
Wichtig ist: Bewahren Sie Ruhe, prüfen Sie die Vorwürfe und nutzen Sie Ihre Möglichkeiten. Besonders bei qualifizierten Verstößen oder drohenden Fahrverboten lohnt sich eine fundierte Einschätzung durch eine Fachkanzlei für Verkehrsrecht.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Bußgeldbescheide nicht ungeprüft hinnehmen – Einspruchsfrist: 14 Tage!
- Technikfehler oder unklare Beweislage sind häufiger als vermutet.
- Besondere Umstände (z. B. Sichtbehinderung, Gelbphase, Rettungsgasse) können entlastend wirken.
- Ein Fahrverbot ist nicht immer zwingend – Verteidigung lohnt sich oft.
Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie reagieren sollen, holen Sie sich gerne bei uns und frühzeitig rechtliche Unterstützung. Oft entscheidet der richtige Hinweis oder ein kleiner Verfahrensfehler über den Ausgang Ihres Falls.
„Besser informiert. Besser beraten. Besser verteidigt.“ – Ihre Fachkanzlei für Verkehrsrecht
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