Alkohol am Steuer?
Alkohol am Steuer: Promillegrenzen, Strafen & was Sie jetzt wissen müssen
Feierabend, Grillabend bei Freunden, „nur“ drei Kilometer nach Hause. Das Auto steht direkt vor der Tür – verlockend, oder? Genau hier passieren die meisten Fehlentscheidungen. Dieser Ratgeber ordnet die Promillegrenzen, erklärt die typischen Strafen und zeigt, wie Sie sich bei einer Polizeikontrolle korrekt verhalten. Außerdem: Abschnitt zu weiteren Drogen am Steuer (inkl. THC-Grenzwert).
Kurz & knapp
0,5 ‰ → Ordnungswidrigkeit (i. d. R. Bußgeld, Punkte, Fahrverbot).
Straftat
ab 1,1 ‰ (absolute Fahruntüchtigkeit) – Führerscheinentzug möglich.
THC
Gesetzlicher Grenzwert 3,5 ng/ml (Blutserum); Mischkonsum mit Alkohol besonders riskant.
1) Promillegrenzen in Deutschland
- 0,0 ‰: in der Probezeit und unter 21 Jahren (absolutes Alkoholverbot, auch Cannabis-Verbot, siehe § 24c StVG).
 - 0,3–0,49 ‰: relative Fahruntüchtigkeit möglich – wenn Ausfallerscheinungen/Unfall vorliegen → Straftat kann vorliegen.
 - 0,5–1,09 ‰: Ordnungswidrigkeit (typisch: Bußgeld, 2 Punkte, Fahrverbot; Staffelung bei Wiederholung).
 - ab 1,1 ‰: absolute Fahruntüchtigkeit → Straftat.
 - ab 1,6 ‰: regelmäßig MPU-Anordnung möglich; bei Radfahrenden: besondere Schwelle (i. d. R. 1,6 ‰).
 
2) Strafen, Punkte & Fahrverbot (typische Regelsätze)
| Tatbestand | Erstverstoß | 2. Verstoß | 3. Verstoß | 
|---|---|---|---|
| 0,5–1,09 ‰ (Ordnungswidrigkeit) | 500 € · 2 Punkte · 1 Monat Fahrverbot | 1.000 € · 2 Punkte · 3 Monate | 1.500 € · 2 Punkte · 3 Monate | 
| Relative Fahruntüchtigkeit (ab ~0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen) | Strafverfahren möglich (Geldstrafe/Entziehung, Punkte); abhängig von Beweisen/Umständen | ||
| Ab 1,1 ‰ (absolute Fahruntüchtigkeit) | Straftat: Geld- oder Freiheitsstrafe, 3 Punkte, Entziehung der Fahrerlaubnis (Sperre), ggf. MPU | ||
Hinweis: Ein Fahrverbot (1–3 Monate; bei strafrechtlichem Fahrverbot bis zu 6 Monate) ist von der Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterscheiden (Führerschein wird entzogen, Sperrfrist), z. B. bei Straftaten.
3) Probezeit & unter 21 Jahren: 0,0 ‰
Für Fahranfänger:innen und unter 21-Jährige gilt striktes Alkoholverbot. Verstöße sind A-Verstöße: typischerweise Bußgeld, 1 Punkt, Probezeitverlängerung und Aufbauseminar. Gleiches gilt seit der Reform auch für Cannabis in § 24c StVG (Trennungsgebot beachten).
4) Polizeikontrolle: Rechte & Pflichten
• Vortest (Atemalkohol/Drogenschnelltest): freiwillig. Bei Verdacht kann die Polizei jedoch eine Blutentnahme veranlassen.
• Blutentnahme: Seit 2017 kann sie bei einschlägigem Verdacht auch ohne richterlichen Beschluss durch Staatsanwaltschaft/Polizei angeordnet werden. Durchführung durch Ärztin/Arzt.
• Aussage: Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht. Personalien müssen angegeben werden, weitere Angaben sind freiwillig.
• Verhaltenstipp: Höflich bleiben, nichts unterschreiben, keine Selbstbelastung. Frühzeitig rechtlichen Rat einholen.
5) Messwerte verstehen & Mythen entkräften
- AAK vs. BAK: Atemalkohol ist Schnellmessung; rechtlich maßgeblich ist i. d. R. die Blutalkoholkonzentration (BAK) aus der Blutprobe.
 - „Kaffee/Dusche/Kaugummi“: senkt keine Promille. Der Abbau ist physiologisch begrenzt und individuell.
 - Restalkohol am Morgen: häufige Falle – selbst Stunden später können noch relevante Werte vorliegen.
 
6) Einspruch & Verteidigungsansätze
Typische Ansatzpunkte (aus der Praxis):
- Form-/Fristfehler im Verfahren, Dokumentationslücken
 - Mess- und Gerätefehler (Kalibrierung, Probenkette)
 - Rechtsfragen zur Anordnung/Verwertung der Blutprobe
 - Einordnung als Ordnungswidrigkeit vs. Straftat (Beweiszeichen/Ausfallerscheinungen)
 
Wichtig: Fristen laufen! Lassen Sie Unterlagen früh prüfen.
7) FAQ: Schnellantworten
Ab wann ist Alkohol am Steuer eine Straftat?
Regelmäßig ab 1,1 ‰ (absolute Fahruntüchtigkeit). Aber: Schon ab ~0,3 ‰ mit alkoholtypischen Ausfallerscheinungen kann eine Straftat vorliegen (relative Fahruntüchtigkeit).
Welche Strafe droht beim Erstverstoß (0,5–1,09 ‰)?
Typisch: 500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Höher bei Wiederholung.
Gilt in der Probezeit und unter 21 Jahren 0,0 ‰?
Ja. Es gilt absolutes Alkoholverbot (und Cannabisverbot) nach § 24c StVG – mit Probezeitfolgen bei Verstoß.
8) Weitere Drogen am Steuer (Cannabis, Amphetamine, Kokain & Co.)
THC-Grenzwert: Gesetzlich festgelegt auf 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Überschreitung → i. d. R. Ordnungswidrigkeit (z. B. 500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte – abhängig von Konstellation). Bei Mischkonsum mit Alkohol drohen erhöhte Folgen.
Strafbarkeit: Abhängig von Ausfallerscheinungen/konkreter Gefährdung (ähnlich Systematik wie Alkohol). Führerscheinrechtliche Folgen (MPU, Entziehung) sind häufig.
Probezeit/unter 21: § 24c StVG verbietet Alkohol und Cannabis – auch hier drohen Probezeitmaßnahmen.
9) Checkliste: Was jetzt zu tun ist
- Ruhe bewahren, keine Selbstbelastung, nichts unterschreiben.
 - Fristen notieren (Einspruchsfrist beachten).
 - Unterlagen sammeln (Bescheid, Mess-/Blutwerte, Protokolle).
 - Rechtliche Einschätzung einholen – frühzeitig.
 - Versicherung informieren (Schaden/Regress klären).
 
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Hinweis: Keine Rechtsberatung im Einzelfall an dieser Stelle; individuelle Prüfung erforderlich.