Alkohol am Steuer?

Alkohol am Steuer: Promillegrenzen, Strafen & was Sie jetzt wissen müssen

Feierabend, Grillabend bei Freunden, „nur“ drei Kilometer nach Hause. Das Auto steht direkt vor der Tür – verlockend, oder? Genau hier passieren die meisten Fehlentscheidungen. Dieser Ratgeber ordnet die Promillegrenzen, erklärt die typischen Strafen und zeigt, wie Sie sich bei einer Polizeikontrolle korrekt verhalten. Außerdem: Abschnitt zu weiteren Drogen am Steuer (inkl. THC-Grenzwert).

Kurz & knapp

0,5 ‰ → Ordnungswidrigkeit (i. d. R. Bußgeld, Punkte, Fahrverbot).

Straftat

ab 1,1 ‰ (absolute Fahruntüchtigkeit) – Führerscheinentzug möglich.

THC

Gesetzlicher Grenzwert 3,5 ng/ml (Blutserum); Mischkonsum mit Alkohol besonders riskant.

1) Promillegrenzen in Deutschland

  • 0,0 ‰: in der Probezeit und unter 21 Jahren (absolutes Alkoholverbot, auch Cannabis-Verbot, siehe § 24c StVG).
  • 0,3–0,49 ‰: relative Fahruntüchtigkeit möglich – wenn Ausfallerscheinungen/Unfall vorliegen → Straftat kann vorliegen.
  • 0,5–1,09 ‰: Ordnungswidrigkeit (typisch: Bußgeld, 2 Punkte, Fahrverbot; Staffelung bei Wiederholung).
  • ab 1,1 ‰: absolute FahruntüchtigkeitStraftat.
  • ab 1,6 ‰: regelmäßig MPU-Anordnung möglich; bei Radfahrenden: besondere Schwelle (i. d. R. 1,6 ‰).

2) Strafen, Punkte & Fahrverbot (typische Regelsätze)

Tatbestand Erstverstoß 2. Verstoß 3. Verstoß
0,5–1,09 ‰ (Ordnungswidrigkeit) 500 € · 2 Punkte · 1 Monat Fahrverbot 1.000 € · 2 Punkte · 3 Monate 1.500 € · 2 Punkte · 3 Monate
Relative Fahruntüchtigkeit (ab ~0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen) Strafverfahren möglich (Geldstrafe/Entziehung, Punkte); abhängig von Beweisen/Umständen
Ab 1,1 ‰ (absolute Fahruntüchtigkeit) Straftat: Geld- oder Freiheitsstrafe, 3 Punkte, Entziehung der Fahrerlaubnis (Sperre), ggf. MPU

Hinweis: Ein Fahrverbot (1–3 Monate; bei strafrechtlichem Fahrverbot bis zu 6 Monate) ist von der Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterscheiden (Führerschein wird entzogen, Sperrfrist), z. B. bei Straftaten.

3) Probezeit & unter 21 Jahren: 0,0 ‰

Für Fahranfänger:innen und unter 21-Jährige gilt striktes Alkoholverbot. Verstöße sind A-Verstöße: typischerweise Bußgeld, 1 Punkt, Probezeitverlängerung und Aufbauseminar. Gleiches gilt seit der Reform auch für Cannabis in § 24c StVG (Trennungsgebot beachten).

4) Polizeikontrolle: Rechte & Pflichten

Vortest (Atemalkohol/Drogenschnelltest): freiwillig. Bei Verdacht kann die Polizei jedoch eine Blutentnahme veranlassen.

Blutentnahme: Seit 2017 kann sie bei einschlägigem Verdacht auch ohne richterlichen Beschluss durch Staatsanwaltschaft/Polizei angeordnet werden. Durchführung durch Ärztin/Arzt.

Aussage: Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht. Personalien müssen angegeben werden, weitere Angaben sind freiwillig.

Verhaltenstipp: Höflich bleiben, nichts unterschreiben, keine Selbstbelastung. Frühzeitig rechtlichen Rat einholen.

5) Messwerte verstehen & Mythen entkräften

  • AAK vs. BAK: Atemalkohol ist Schnellmessung; rechtlich maßgeblich ist i. d. R. die Blutalkoholkonzentration (BAK) aus der Blutprobe.
  • „Kaffee/Dusche/Kaugummi“: senkt keine Promille. Der Abbau ist physiologisch begrenzt und individuell.
  • Restalkohol am Morgen: häufige Falle – selbst Stunden später können noch relevante Werte vorliegen.

6) Einspruch & Verteidigungsansätze

Typische Ansatzpunkte (aus der Praxis):

  • Form-/Fristfehler im Verfahren, Dokumentationslücken
  • Mess- und Gerätefehler (Kalibrierung, Probenkette)
  • Rechtsfragen zur Anordnung/Verwertung der Blutprobe
  • Einordnung als Ordnungswidrigkeit vs. Straftat (Beweiszeichen/Ausfallerscheinungen)

Wichtig: Fristen laufen! Lassen Sie Unterlagen früh prüfen.

7) FAQ: Schnellantworten

Ab wann ist Alkohol am Steuer eine Straftat?

Regelmäßig ab 1,1 ‰ (absolute Fahruntüchtigkeit). Aber: Schon ab ~0,3 ‰ mit alkoholtypischen Ausfallerscheinungen kann eine Straftat vorliegen (relative Fahruntüchtigkeit).

Welche Strafe droht beim Erstverstoß (0,5–1,09 ‰)?

Typisch: 500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot. Höher bei Wiederholung.

Gilt in der Probezeit und unter 21 Jahren 0,0 ‰?

Ja. Es gilt absolutes Alkoholverbot (und Cannabisverbot) nach § 24c StVG – mit Probezeitfolgen bei Verstoß.

8) Weitere Drogen am Steuer (Cannabis, Amphetamine, Kokain & Co.)

THC-Grenzwert: Gesetzlich festgelegt auf 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Überschreitung → i. d. R. Ordnungswidrigkeit (z. B. 500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte – abhängig von Konstellation). Bei Mischkonsum mit Alkohol drohen erhöhte Folgen.

Strafbarkeit: Abhängig von Ausfallerscheinungen/konkreter Gefährdung (ähnlich Systematik wie Alkohol). Führerscheinrechtliche Folgen (MPU, Entziehung) sind häufig.

Probezeit/unter 21: § 24c StVG verbietet Alkohol und Cannabis – auch hier drohen Probezeitmaßnahmen.

9) Checkliste: Was jetzt zu tun ist

  1. Ruhe bewahren, keine Selbstbelastung, nichts unterschreiben.
  2. Fristen notieren (Einspruchsfrist beachten).
  3. Unterlagen sammeln (Bescheid, Mess-/Blutwerte, Protokolle).
  4. Rechtliche Einschätzung einholen – frühzeitig.
  5. Versicherung informieren (Schaden/Regress klären).

Bußgeldbescheid prüfen lassen

Kostenlose Ersteinschätzung – schnell & unverbindlich. Laden Sie Ihren Bescheid hoch oder senden Sie ein Foto per WhatsApp.

Hinweis: Keine Rechtsberatung im Einzelfall an dieser Stelle; individuelle Prüfung erforderlich.

QR-Code: WhatsApp mit vorbereiteter Nachricht öffnen
WhatsApp starten & Foto senden

Impressum | Datenschutzerklärung | Sitemap