Abstandsverstoß in der Probezeit?

Abstandsverstoß in der Probezeit – Was Fahranfänger wissen müssen

Wer einem anderen Fahrzeug zu dicht auffährt, riskiert nicht nur ein Bußgeld – sondern auch Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot und in der Probezeit sogar eine Verlängerung der Probezeit samt verpflichtendem Aufbauseminar. Denn ein Abstandsverstoß zählt in vielen Fällen als sogenannter A-Verstoß – und damit zu den besonders schwerwiegenden Regelverstößen für Fahranfänger.

Abstandsunterschreitung = A-Verstoß?

Entscheidend ist, wie schnell das Fahrzeug unterwegs war und wie groß der gemessene Abstand war. Je höher die Geschwindigkeit und je geringer der Abstand zum Vordermann, desto strenger fällt die Sanktion aus. In der Regel gilt: Wer bei mehr als 80 km/h weniger als 5/10 des halben Tachowerts einhält, begeht einen A-Verstoß – und löst damit automatisch Maßnahmen im Rahmen der Probezeit aus.

Konsequenzen eines Abstandsverstoßes in der Probezeit

  • Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre
  • Anordnung eines Aufbauseminars durch die Führerscheinstelle
  • Bei weiteren A-Verstößen: Verwarnung, Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung
  • Ab dem dritten A-Verstoß: Fahrerlaubnisentzug

Abstand gemessen – was jetzt?

Gerade bei Abstandsverstößen gibt es häufig Zweifel an der Messgenauigkeit. Videoaufzeichnungen oder Messgeräte wie der VIDIT oder ProViDa unterliegen technischen und rechtlichen Anforderungen.

Ein erfahrener Anwalt kann prüfen, ob die Messung korrekt erfolgte – oder ob z. B. Beweisverwertungsverbote oder Formfehler vorliegen, die ein Vorgehen gegen den Bescheid ermöglichen.

Unser Tipp:

Lassen Sie Bußgeldbescheide in der Probezeit grundsätzlich prüfen – besonders bei Abstandsmessungen auf der Autobahn. Schon ein kleiner Abstand kann für Fahranfänger gravierende Folgen haben.

Ausführliche Informationen zu den technischen Grundlagen und Bußgeldtabellen finden Sie im Hauptartikel zum Thema Abstandsverstoß.

Warum werden Verstöße in der Probezeit besonders streng geahndet?

Die Probezeit dient dazu, Fahranfänger für ein sicheres und regelkonformes Verhalten im Straßenverkehr zu sensibilisieren. Wer in dieser Phase gravierende Fehler macht, zeigt laut Gesetzgeber ein erhöhtes Risiko für gefährliche Situationen – daher werden sogenannte A-Verstöße besonders hart sanktioniert. Doch wie viele Fahranfänger fallen überhaupt auf – und welche Altersgruppen sind besonders gefährdet?

Risikogruppe: junge Fahrer zwischen 18–24 Jahren

Obwohl diese Altersgruppe nur rund 8 % aller Führerscheininhaber ausmacht, ist sie für etwa ein Viertel aller tödlichen Verkehrsunfälle verantwortlich. Hauptursachen sind überhöhte Geschwindigkeit, riskantes Fahrverhalten und Alkohol am Steuer – genau jene Verstöße, die in der Probezeit besonders schwer ins Gewicht fallen.
Quelle: acv.de

Anteil der Fahranfänger ohne Verstöße

Gute Nachrichten: Etwa 80 % der Fahranfänger absolvieren ihre Probezeit ohne einen einzigen A-Verstoß. Das zeigt, dass die große Mehrheit der jungen Fahrer verantwortungsvoll unterwegs ist. Lediglich ein kleiner Teil wird durch grobe Regelverstöße auffällig – diese werden dann aber konsequent mit Probezeitmaßnahmen geahndet.
Quelle: bussgeldkatalog.org


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