Abstandsverstoß – Bußgeld, Punkte & Fahrverbot
Zu wenig Abstand? – Was Sie jetzt tun können
Sie haben Post von der Bußgeldstelle erhalten – möglicherweise mit dem Vorwurf, den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten zu haben. Vielleicht waren Sie auf der Autobahn unterwegs, hatten es eilig oder wollten sich dem dichten Verkehr anpassen – und nun liegt ein Blitzerfoto oder ein Anhörungsbogen vor, mit dem Hinweis: „Abstand zum Vordermann zu gering.“
Solche Situationen entstehen schnell – insbesondere bei hohem Verkehrsaufkommen, plötzlichen Spurwechseln, Stress im Berufsverkehr oder schlicht aus Gewohnheit. Doch das Verkehrsrecht unterscheidet klar zwischen gefühltem und messbarem Abstand. Und bei Abstandsverstößen, vor allem bei höherer Geschwindigkeit, drohen empfindliche Sanktionen:
- Hohe Bußgelder
 - Punkte in Flensburg
 - Fahrverbot ab 100 km/h (je nach Abstand)
 - Sonderfolgen in der Probezeit
 
Was viele nicht wissen: Abstandsmessungen gelten zwar als technisch ausgereift – sind aber nicht unfehlbar. Kamerawinkel, Witterung, Brückenhöhe, Videoauswertung und die Kalibrierung der Geräte spielen eine große Rolle. Zudem sind Messprotokolle und Beweisbilder nicht immer vollständig oder korrekt ausgewertet.
In diesem Ratgeber erfahren Sie:
- Wie ein Abstandsverstoß rechtlich definiert wird (Abschnitt 1)
 - Welche Messmethoden zum Einsatz kommen (Abschnitt 2)
 - Welche Sanktionen je nach Tempo und Abstand drohen (Abschnitt 3
 - Wo typische Fehlerquellen liegen (Abschnitte 4 und 5 ) – und
 - Wie Sie Einspruch einlegen können, welche Fristen und Sonderregelungen gelten (Abschnitte 6-8)
 - Tipps zur Fahrpraxis & Vorbeugung (Abschnitt 9)
 
Wir möchten Ihnen hier eine klare Orientierung geben – damit Sie wissen, was auf Sie zukommen kann, worauf Sie achten sollten und wie Sie sich wehren können, wenn Ihnen der Vorwurf nicht gerechtfertigt erscheint.
1. Abstandsverstoß – Definition & rechtliche Grundlagen
Ein Abstandsverstoß liegt dann vor, wenn der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so gering war, dass Ihnen bei plötzlichem Bremsen des vorausfahrenden Fahrzeugs ein rechtzeitiges Anhalten nicht mehr möglich gewesen wäre. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 4 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO).
„Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem sicher angehalten werden kann, wenn das Fahrzeug plötzlich stark abbremst.“
a) Faustformeln für den Mindestabstand
Die StVO nennt keine festen Zahlenwerte, sondern setzt auf die Verhältnismäßigkeit. In der Praxis haben sich folgende Faustregeln etabliert:
- „Halber Tacho“: Bei 100 km/h sollte der Abstand mindestens 50 m betragen
 - 2‑Sekunden-Regel: Zwischen Ihnen und dem Vordermann sollten bei gleichbleibender Geschwindigkeit zwei Sekunden liegen
 - Leitpfosten-Methode: Auf Autobahnen steht in der Regel alle 50 m ein Leitpfosten – ideal zur Orientierung
 
b) Ab welcher Unterschreitung wird es kritisch?
Entscheidend ist der prozentuale Abstand zur eigenen Geschwindigkeit. Je schneller Sie fahren, desto gravierender wirkt sich eine Unterschreitung aus. Ab einem Abstand von weniger als 5/10 oder 4/10 des halben Tachowerts (Beispiele s.u.) nimmt der Gesetzgeber einen Verstoß an – mit zunehmender Schwere ab einem Abstand unter 3/10 des halben Tachowerts.
Abstandsverstöße werden besonders auf Autobahnen streng geahndet. Zu kleine Abstände stellen bei hohen Geschwindigkeiten ein erhebliches Unfallrisiko dar.
Hinweis: Wer bei mehr als 100 km/h nur einen Abstand von weniger als 3/10 des halben Tachowertes einhält, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Punkte und ein Fahrverbot.
2. Messverfahren & Geräte
Abstandsmessungen erfolgen heute überwiegend automatisiert und videoüberwacht. Ziel ist es, den Abstand zwischen zwei Fahrzeugen bei einer bestimmten Geschwindigkeit zuverlässig zu erfassen – meist auf Autobahnen, Brücken oder mehrspurigen Schnellstraßen.
a) Brückenabstandsmessung (VKS-Systeme)
Die wohl bekannteste Methode ist die sogenannte VKS-Abstandsmessung („Verkehrskontrollsystem“). Dabei werden unter einer Autobahnbrücke fest installierte Kameras eingesetzt, die mit einer Auswertesoftware gekoppelt sind.
- Typen: VKS 3.0, VKS 3.01, VKS 3D
 - Erfassung über Referenzlinien auf der Fahrbahn (Markierungen)
 - Zusätzlich wird die Geschwindigkeit mitgemessen
 - Oft in Kombination mit einem sogenannten „Täterfoto“ aus zweiter Kamera
 
b) Videonachfahrsysteme (Provida, Police-Pilot)
Bei mobilen Kontrollen setzen Polizeifahrzeuge auf Videonachfahrsysteme. Dabei wird ein auffällig schnelles oder dicht auffahrendes Fahrzeug verfolgt und über eine interne Messeinheit aufgezeichnet.
- Fahrzeugkamera dokumentiert Abstand und Geschwindigkeit
 - Systeme wie Provida 2000, Police-Pilot-System im Einsatz
 - Messung erfolgt aus dem fahrenden Polizeifahrzeug – z. B. auf Autobahnen
 - Beweisführung durch Videoaufnahme mit Zeit-/Abstandseinblendung
 
c) Weitere Systeme & Softwareauswertung
Neben den klassischen VKS-Systemen kommen auch neue Softwarelösungen zum Einsatz, z. B. von VIDIT oder VAMA, die Bilder und Daten automatisiert auswerten – oft in Kombination mit Geschwindigkeitserfassung.
Diese Systeme nutzen teilweise Künstliche Intelligenz zur Objekterkennung und berechnen den Abstand pixelgenau anhand der Videodaten. Fehlerquellen durch Auflösung, Perspektive oder fehlende Kalibrierung bleiben jedoch möglich.
Hinweis: Die eingesetzten Messsysteme müssen zugelassen, regelmäßig gewartet und korrekt bedient worden sein – andernfalls sind die Messergebnisse anfechtbar.
3. Fallunterscheidungen, Sanktionen, Beispiele
Wie streng ein Abstandsverstoß geahndet wird, hängt von zwei Hauptfaktoren ab:
- Ihrer gefahrenen Geschwindigkeit
 - und dem tatsächlichen Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug.
 
Je höher das Tempo und je geringer der Abstand, desto härter fällt die Sanktion aus.
a) Abstand bei weniger als 80 km/h
Bei Geschwindigkeiten unter 80 km/h wird ein Abstandsverstoß meist nicht mit Punkten oder Fahrverbot geahndet – es droht in der Regel nur ein Bußgeld, abhängig von der Gefährdung oder konkreten Verkehrssituation.
b) Abstand bei über 80 km/h
Ab einer Geschwindigkeit von 80 km/h gelten feste Staffelungen. Je nach Unterschreitung des Sicherheitsabstands (in Zehnteln des halben Tachowerts) steigen Bußgeld, Punktezahl und mögliche Fahrverbotsdauer.
| Abstand > 80 km/h | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | 
|---|---|---|---|
| weniger als 5/10 | 75 € | – | – | 
| weniger als 4/10 | 100 € | 1 | – | 
| weniger als 3/10 | 160 € | 1 | – | 
| weniger als 2/10 | 240 € | 1 | 1 Monat | 
| weniger als 1/10 | 320 € | 1 | 1 Monat | 
Beispiel 1: 85 km/h
      Halber Tacho ≈ 42,5 m
      Tatsächlicher Abstand: ca. 15 m
      → Abstand < 3/10
    
- Bußgeld: 160 €
 - 1 Punkt in Flensburg
 - Kein Fahrverbot
 
Beispiel 2: 110 km/h
      Halber Tacho ≈ 55 m
      Tatsächlicher Abstand: ca. 11 m
      → Abstand < 1/10
    
- Bußgeld: 320 €
 - 1 Punkt in Flensburg
 - 1 Monat Fahrverbot
 
Beispiel 3: 125 km/h
      Halber Tacho ≈ 62,5 m
      Tatsächlicher Abstand: ca. 18 m
      → Abstand ca. 3/10
    
- Bußgeld: 160–240 €
 - 1 Punkt in Flensburg
 - Fahrverbot möglich
 
c) Abstand bei über 100 oder 130 km/h
Bei höheren Geschwindigkeiten steigen die Sanktionen weiter. Besonders ab 100 km/h wird ein zu geringer Abstand schnell sicherheitsrelevant – Fahrverbot und 2 Punkte drohen bereits ab weniger als 3/10 des halben Tachowerts Abstand.
Ab 130 km/h wird jeder geringere Abstand besonders streng bewertet – mit Bußgeldern bis 400 €, 2 Punkten und - bei weniger als 2/10 Abstand - mindestens 1 Monat Fahrverbot .
Beispiel 1: 105 km/h mit 12 m Abstand
      Halber Tacho: 52,5 m
      Tatsächlicher Abstand: 12 m
      → Abstand < 3/10
    
- Bußgeld: 160 €
 - 1 Punkt in Flensburg
 - Fahrverbot: nicht zwingend
 
Beispiel 2: 132 km/h mit 10 m Abstand
      Halber Tacho: 66 m
      Tatsächlicher Abstand: 10 m
      → Abstand < 2/10
    
- Bußgeld: 320 €
 - 2 Punkte in Flensburg
 - 1 Monat Fahrverbot
 
Beispiel 3: 150 km/h mit nur 9 m Abstand
    Halber Tacho: 75 m
    Tatsächlicher Abstand: 9 m
    → Abstand deutlich < 2/10
  
- Bußgeld: 400 €
 - 2 Punkte in Flensburg
 - 2 Monate Fahrverbot
 
Wichtig: Schon bei Tempo 120 km/h wären 2/10 des halben Tachowerts nur noch 12 m – das reicht bei einer Vollbremsung keinesfalls aus. Entsprechend hart ist die Sanktion.
4. Technische & rechtliche Fehlerquellen
Abstandsmessungen wirken auf den ersten Blick eindeutig – doch sie sind technisch komplex und fehleranfällig. Schon kleine Ungenauigkeiten bei Kameraausrichtung, Zeitmessung oder Softwareauswertung können das Ergebnis verzerren. Wer Einspruch einlegen möchte, sollte diese potenziellen Fehlerquellen genau prüfen (lassen).
a) Toleranzen & Messunsicherheit
- Bei videobasierter Messung wird meist ein Toleranzabzug von 5 % anerkannt
 - Bei müssen 15 % Unsicherheit einkalkuliert werden
 - Fehlt dieser Abzug im Bußgeldbescheid, ist ein formeller Fehler möglich
 
b) Messfehler durch Perspektive & Brückenhöhe
Besonders bei Brückenabstandsmessungen (z. B. VKS 3.0) kann es durch Winkelverzerrung, Witterung oder Verschmutzung zu ungenauen Pixelmessungen kommen. Auch falsch gesetzte Referenzlinien oder nicht kalibrierte Kameras führen regelmäßig zu Einsprüchen.
c) Gerätetechnik & Zulassung
Nur zugelassene und regelmäßig geeichte Messanlagen dürfen verwendet werden. Fehlt der Nachweis über Eichung, Kalibrierung oder Schulung des Bedienpersonals, kann das Messprotokoll angreifbar sein.
Tipp: Ein Fachanwalt kann mithilfe der Akteneinsicht prüfen, ob Ihr Fall auf technischen oder formalen Schwächen basiert – häufig lohnt sich das.
5. Beweislage & Nachweis
Damit ein Abstandsverstoß rechtlich Bestand hat, muss die Behörde klare, verwertbare Beweise vorlegen können. Das umfasst nicht nur die Abstandsmessung selbst, sondern auch die Zuordnung von Fahrzeug und Fahrer.
a) Videobeweis & Bildauswertung
In der Regel erhalten Sie ein Foto oder einen Bildauszug aus einer Videosequenz, ergänzt durch Fahrtdaten wie Geschwindigkeit, Abstand, Zeit. Entscheidend ist, ob das Bild eindeutig das Fahrzeug und – wenn möglich – den Fahrer zeigt.
b) Messprotokoll & Referenzdaten
- Das eingesetzte Messsystem (z. B. VKS 3.01, Provida) muss genannt sein
 - Ort, Uhrzeit, Witterung und Gerätedaten müssen dokumentiert sein
 - Das Protokoll enthält meist Info zur Kalibrierung, zum Bediener und zum Messzeitpunkt
 
c) Fahreridentifikation
Wird auf dem Bild kein Fahrer erkennbar, erhalten Sie als Halter oft einen Zeugenfragebogen, mit dem die Behörde den tatsächlichen Fahrer ermitteln möchte. Sie sind dabei zur Mitwirkung nicht verpflichtet – auch das kann relevant für die Verteidigung sein.
d) Akteneinsicht durch Anwalt - Prüfung der Beweislage
Nur ein Anwalt kann die vollständige Verfahrensakte einsehen, inklusive Rohdaten, Kalibrierungsnachweise, Schulungsbescheinigungen und Videomaterial. Erst durch diese Einsicht ist eine fundierte Prüfung der Beweislage möglich.
Empfehlung: Bei drohenden Punkten oder Fahrverbot lassen Sie die Beweise immer anwaltlich prüfen – viele Verfahren weisen formale Schwächen auf.
6. Einspruch – Fristen, Gründe & Erfolgsaussichten
Sie haben einen Bußgeldbescheid wegen eines Abstandsverstoßes erhalten und möchten sich dagegen wehren? Dann haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen – sofern Sie dabei bestimmte Fristen einhalten.
a) Einspruchsfrist beachten
Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids muss Ihr Einspruch bei der zuständigen Behörde eingehen. Maßgeblich ist dabei nicht das Ausstellungsdatum, sondern der Tag, an dem der Bescheid tatsächlich bei Ihnen eingegangen ist.
Achtung: Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid rechtskräftig – auch bei Messfehlern oder formalen Mängeln!
b) Häufige Einspruchsgründe
- Messgerät nicht oder falsch geeicht
 - Kamerawinkel oder Videomessung technisch fehlerhaft
 - Referenzlinien oder Abstandsberechnung ungenau
 - Messprotokoll unvollständig oder widersprüchlich
 - Fahrer nicht eindeutig erkennbar
 - Fehlender oder falscher Toleranzabzug
 
c) Wie läuft der Einspruch ab?
Der Einspruch kann formlos schriftlich oder über einen Anwalt erfolgen. Reicht er fristgerecht ein, prüft die Behörde die Vorwürfe erneut. Bleibt sie bei ihrer Einschätzung, wird der Fall an das zuständige Amtsgericht weitergegeben.
d) Erfolgsaussichten & Empfehlung
Die Erfolgschancen hängen vom konkreten Fall ab – insbesondere von der Beweislage und der Fehleranfälligkeit des eingesetzten Messverfahrens. In vielen Fällen lohnt sich ein Einspruch – besonders bei drohenden Fahrverboten.
Tipp: Nutzen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung durch eine Fachkanzlei für Verkehrsrecht, um Ihre Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen.
7. Probezeit & Wiederholungstäter
Für Fahranfänger und "Wiederholungstäter" gelten bei Abstandsverstößen verschärfte Regeln – mit zusätzlichen Sanktionen über das Bußgeld hinaus. Besonders bei Verstößen ab 80 km/h sollten Sie aufpassen.
a) Abstandsverstoß in der Probezeit
Ein Abstandsverstoß ab einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h gilt als sogenannter A-Verstoß. Das hat folgende Konsequenzen:
- Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
 - Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar
 - Bei erneutem A-Verstoß: Verwarnung und Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung
 
b) Wiederholungstäter
Wer innerhalb von 12 Monaten zwei Abstandsverstöße begeht – oder mehrfach zu schnell auffährt – gilt als Wiederholungstäter. Neben höheren Bußgeldern droht dann häufig ein zusätzliches Fahrverbot, auch wenn es laut Katalog nicht zwingend vorgesehen war.
Achtung: Bei einem weiteren Verstoß in der Probezeit oder als Wiederholungstäter kann auch die Entziehung der Fahrerlaubnis im Raum stehen.
8. Verjährung & Verfahrensdauer
Auch bei der rechtlichen Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gibt es klare Fristen, innerhalb derer ein Verfahren abgeschlossen oder zumindest vorangetrieben werden muss. Wenn Sie diese Fristen kennen, können Sie im Einzelfall sogar erreichen, dass der Bußgeldbescheid nicht mehr wirksam ist.
a) Verfolgungsverjährung
Ein Abstandsverstoß verjährt, wenn innerhalb von 3 Monaten nach dem Tattag kein wirksamer Bescheid zugestellt wurde – vorausgesetzt, die Frist wurde nicht durch behördliche Maßnahmen unterbrochen (z. B. Anhörungsbogen, Zwischenverfügung).
Wichtig: Die Frist läuft ab dem Tattag, nicht ab dem Poststempel. Sobald ein Anhörungsbogen eingeht, beginnt sie neu zu laufen.
b) Verjährung der Vollstreckung
Ist der Bescheid der Behörde rechtskräftig geworden (z. B. nach Ablauf der Einspruchsfrist), kann er bis zu 3 Jahre lang vollstreckt werden. Nach dieser Frist ist die Forderung verjährt – es sei denn, es gab z. B. eine Zwangsvollstreckung oder Stundung.
c) Wie lange dauert ein Verfahren?
Die Dauer variiert je nach Behörde und Komplexität. Typisch:
- 2–6 Wochen bis zur Anhörung
 - 4–8 Wochen bis zum Bescheid
 - Bei Einspruch & Akteneinsicht: 2–6 Monate bis zur Verhandlung
 
9. Praxistipps & Vorbeugung
Die meisten Abstandsverstöße entstehen nicht aus Rücksichtslosigkeit, sondern aus Stress, Zeitdruck oder fehlender Aufmerksamkeit – etwa im Pendelverkehr, bei langen Autobahnfahrten oder in unübersichtlichem Verkehrsfluss.
a) Abstand aktiv wahrnehmen
- Nutzen Sie die 2‑Sekunden-Regel: Wenn das Vorderfahrzeug einen Fixpunkt passiert, sollten Sie ihn zwei Sekunden später passieren.
 - Auf der Autobahn: Orientieren Sie sich an Leitpfosten (alle 50 m). Bei 100 km/h sollten mindestens 2 Pfosten Abstand bestehen.
 - Auch bei adaptivem Tempomat (ACC): Kontrollieren Sie regelmäßig, ob der Abstand zur Situation passt.
 
b) Was tun, wenn geblitzt?
- Notieren Sie sich Datum, Uhrzeit, Ort, Verkehrsfluss
 - Machen Sie ggf. Fotos von der Strecke oder Auffälligkeiten (z. B. Verkehrszeichen, Witterung, Baustelle)
 - Halten Sie das Schreiben der Behörde auf – 14 Tage Einspruchsfrist!
 - Frühzeitig Fachanwalt kontaktieren – oft reicht ein kurzer Erstcheck
 
c) Vermeidung durch Technik & Gewohnheit
- Nutzen Sie Abstandswarner oder Fahrassistenten – aber verlassen Sie sich nicht blind darauf
 - Vermeiden Sie aggressive Fahrweise und „Auflaufen“ bei Tempowechseln
 - Bei Müdigkeit, Stress oder Ablenkung: lieber kurze Pause statt riskante Lücke
 
Merksatz: Abstand ist keine Lücke – sondern Lebensversicherung. Wer bewusst fährt, schützt sich selbst und andere.
Weiterführende Inhalte zum Abstandsverstoß:
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