Unfallschadensregulierung

Bei Vorliegen eines Verkehrsunfalles (Auto, Motorrad oder als Fußgänger) können nicht gerade unerhebliche Personen- oder Sachschäden entstehen. Die Involvierung eines Rechtsanwaltes ist sinnvoll, da der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt den gesamten Schriftverkehr mit der Haftpfichtversicherung des Unfallgegners bzw. der Kaskoversicherung und der Rechtsschutzversicherung aufgrund seiner Fachkompetenz führt. Sie brauchen sich also um nichts mehr zu kümmern.

Sämtliche Ansprüche werden von dem von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt durchgesetzt. Hierbei handelt es sich um die Geltendmachung des Schadens bei Ihrem Fahrzeug bzw. weiterer Sachschaden sowie von  Schmerzensgeld wegen eines Personenschadens. Zusätzlich können weitere Schadenspositionen entstehen 

  • Heilbehandlungskosten
  • Haushaltsführungskosten
  • entgangener Unterhalt
  • entgangener Arbeitsverdienst
  • erhöhte Bedürfnisse wegen der Verletzung
  • nicht ausgeglichene Kosten bei stationärer Behandlung

 

Rechtsanwalt & Notar
Wolfgang Lustig

Schmiedestraße 41 (seit dem 01.01.2014)
30159 Hannover

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Telefax 0511-324968
 

Zweigstelle Garbsen

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